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Welche psychotherapeutischen Behandlungsarten zahlt die TK?
Die 4 zugelassenen Behandlungsarten, die Ihr Therapeut oder Ihre Therapeutin mit der TK abrechnen kann, sind die Systemische Therapie, die Verhaltenstherapie, die Analytische Psychotherapie und die Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie. Im Rahmen der Sprechstunde sollten Sie eine Empfehlung für das für Sie am besten geeignete Therapieverfahren erhalten.Je nach erforderlicher Behandlungsdauer wird zwischen einer Kurzzeit- und Langzeittherapie unterschieden.KurzzeittherapieEine Kurzzeittherapie umfasst maximal 24 Stunden. Sie ist in 2 Abschnitte unterteilt: Ist nach der Kurzzeittherapie 1 mit 12 Stunden eine Fortführung erforderlich, kann Ihr Therapeut oder Ihre Therapeutin die Kurzzeittherapie 2 mit ebenfalls bis zu 12 Stunden beantragen.Sofern Sie bereits Therapiestunden der Akutbehandlung beim gleichen Therapeuten in Anspruch genommen haben, werden diese Stunden angerechnet.LangzeittherapieZeichnet sich schon in den probatorischen Sitzungen oder im Lauf der Kurzzeittherapie ab, dass Sie eine längerfristige Therapie benötigen, kann Ihr Therapeut oder Ihre Therapeutin eine Langzeittherapie vorschlagen. Wie viele Stunden Langzeittherapie die TK maximal übernimmt, hängt vom Therapieverfahren ab. Im ersten Schritt gelten folgende Kontingente:Systemische Therapie: 36 StundenVerhaltenstherapie: 60 StundenTiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie: 60 StundenAnalytische Psychotherapie: 160 Die 24 Stunden der Kurzzeittherapie sind hierin enthalten.In einem zweiten Schritt kann der Therapeut oder die Therapeutin bei Bedarf noch einmal eine Verlängerung beantragen. Insgesamt gelten folgende Obergrenzen:Systemische Therapie: 48 StundenVerhaltenstherapie: 80 StundenTiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie: 100 StundenAnalytische Psychotherapie: 300 StundenFür Kinder und Jugendliche sowie in der Gruppentherapie gelten andere Höchstgrenzen.
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