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Was zahlt die TK bei aufsaugenden Inkontinenzartikeln?
Wenn Sie eine Verordnung vom Arzt oder von der Ärztin haben, zahlt die TK eine monatliche Pauschale. Dafür erhalten Sie von unseren Vertragslieferanten so viele Windeln, wie pro Monat medizinisch nötig sind. Ab 18 Jahren tragen Sie lediglich die gesetzliche Zuzahlung von 10 Prozent des Abgabepreises, höchstens 10 Euro für den Monatsbedarf.Durch die Pauschale ist sichergestellt, dass Sie immer die medizinisch notwendige Menge erhalten. Es gibt eine Vielzahl von Windeln und weiteren Inkontinenzprodukten. Welches Produkt Sie erhalten, entscheidet der Lieferant anhand Ihrer Bedürfnisse.Weitere Kosten für Sie fallen nur dann an, wenn Sie sich für Produkte entscheiden, die über das Maß des Notwendigen hinausgehen. Benötigen Sie Windeln für einen längeren Zeitraum, reicht eine Dauerverordnung pro Jahr von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin.Mehr zum Thema: Trägt die TK eventuelle Mehrkosten bei Hilfsmitteln? Wie finde ich TK-Vertragspartner für Inkontinenzprodukte in meiner Nähe?
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