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Was zahlt die TK bei Hilfsmitteln?
Brillen, Kontaktlinsen, Hörgeräte, aber auch Rollstühle, Rollatoren, Schuheinlagen oder Inkontinenzartikel gehören zu den sogenannten Hilfsmitteln. Die TK übernimmt für diese und andere Hilfsmittel die Kosten.Informieren Sie sich über die Kostenübernahme bei den wichtigsten Hilfsmitteln unter den folgenden Links: Allergiker-Bettwäsche Bewegungsschienen Brillen und Kontaktlinsen Einlagen für Schuhe Elektrostimulationsgeräte Hörgeräte Inkontinenzartikel : Einlagen, Auflagen, Windeln und ableitende Inkontinenzhilfen Kompressionsstrümpfe Neurodermitis-Overall Rollatoren Rollstühle Schlaftherapiegeräte Mit Festbetrag oder VertragspreisFür eine Reihe von Hilfsmitteln gibt es gesetzliche Festbeträge: Brillen und Kontaktlinsen, Einlagen, Kompressionsstrümpfe und andere Hilfsmittel zur Kompressionstherapie und Stoma-Artikel. Für andere Hilfsmittel, beispielsweise Rollstühle, hat die TK mit verschiedenen Anbietern Preise vertraglich vereinbart. Die Kosten für Hilfsmittel können wir daher in Höhe des Festbetrags oder der Vertragspreise übernehmen. Kosten, die darüber hinausgehen, zahlen Sie selbst. Höhe der Festbeträge ist von individueller Verordnung abhängigIhr Hilfsmittellieferant berät und informiert Sie, wie hoch der TK-Zuschuss für Ihre individuelle Verordnung ist. Bei Hilfsmitteln, bei denen wir vorab die Kostenübernahme genehmigen müssen, teilen wir Ihnen die Höhe des Festbetrags oder des Vertragspreises schriftlich mit. Wer sich selbst einen Überblick über die gesetzlich festgelegten Festbeträge verschaffen möchte, findet auf der Internetseite des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherung die offiziellen Listen. GKV-Spitzenverband: Festbeträge für Hilfsmitteln Ohne Festbetrag oder Vertragspreis Über Hilfsmittel ohne Festbeträge oder Vertragspreise können wir nur nach Vorlage eines Kostenvoranschlags entscheiden. Diesen erhält die TK normalerweise direkt vom Fachgeschäft.
Zuzahlungen Unabhängig davon zahlen Versicherte ab 18 Jahren eine gesetzliche Zuzahlung in Höhe von zehn Prozent, mindestens fünf bis höchstens zehn Euro leisten. Weitere Einzelheiten zu den erfahren Sie in folgendem Artikel: Zuzahlungen zu Hilfsmitteln
Richtig mit dem Hilfsmittel umgehenViele Hilfsmittel können Sie erst optimal nutzen, wenn Sie in den Umgang eingewiesen werden. So muss der Betroffene zum Beispiel lernen, wie er mit einem Rollstuhl richtig umgeht.Die TK übernimmt deshalb die Kosten für die Ausbildung zum richtigen Umgang mit Hilfsmitteln. Dazu gehören beispielsweise auch Rollstuhltrainingskurse für Kinder und Jugendliche sowie Geh- und Armschulungen für Prothesenträger.Reparaturen und ErsatzSollte Ihr Hilfsmittel einmal defekt sein, übernimmt die TK auch die Kosten für die Reparatur. Was dabei zu beachten ist, erfahren Sie in der Antwort auf folgende Frage: Mein Hilfsmittel ist defekt. Was mache ich jetzt? Passt das Hilfsmittel zu mir?Diverse Hilfsmittel müssen individuell angepasst werden, damit sie auch richtig wirken können. Zum Beispiel wird ein Rollstuhl auf die Sitzbreite, -tiefe und -höhe angepasst, Krücken auf die Körpergröße, Einlagen an die Fußform. Die TK zahlt auch diese Leistung.
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