Ja. Sie tragen lediglich die gesetzliche Zuzahlung. Sie beträgt 10 Prozent des Abgabepreises - jedoch mindestens 5 bis höchstens 10 Euro. Sie benötigen eine ärztliche Verordnung für einen Krankenfahrstuhl (Rollstuhl). Wenden Sie sich dann an einen Vertragslieferanten der TK.