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Übernimmt die TK die Kosten für einen Rollstuhl?
Ja. Sie tragen lediglich die gesetzliche Zuzahlung. Sie beträgt 10 Prozent des Abgabepreises - jedoch mindestens 5 bis höchstens 10 Euro. Sie benötigen eine ärztliche Verordnung für einen Krankenfahrstuhl (Rollstuhl). Wenden Sie sich dann an einen Vertragslieferanten der TK.Schnellzugriff
Wie finde ich einen Vertragslieferanten für Rollstühle?
Trägt die TK eventuelle Mehrkosten bei Hilfsmitteln?
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