You can also use our website in English - change to English version
Kontakt
Startseite Versicherung TK-Leistungsangebot Weitere Leistungen Hilfsmittel bei körperlichen Beeinträchtigungen Rollstühle Übernimmt die TK die Kosten für einen Rollstuhl?
Übernimmt die TK die Kosten für einen Rollstuhl? Ja. Sie tragen lediglich die gesetzliche Zuzahlung. Sie beträgt 10 Prozent des Abgabepreises - jedoch mindestens 5 bis höchstens 10 Euro. Sie benötigen eine ärztliche Verordnung für einen Krankenfahrstuhl (Rollstuhl). Wenden Sie sich dann an einen Vertragslieferanten der TK.
Schnellzugriff Wie finde ich einen Vertragslieferanten für Rollstühle? Trägt die TK eventuelle Mehrkosten bei Hilfsmitteln?
Ihre Eingaben werden zurückgesetzt in Minuten Sie haben länger keine Aktion durchgeführt. Zu Ihrer Sicherheit werden die von Ihnen eingegebenen Daten in Kürze gelöscht.