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Wenn Sie Arbeitslosengeld bekommen und plötzlich länger arbeitsunfähig krank sind, haben Sie meist Anspruch auf Krankengeld. In den ersten 6 Wochen Ihrer Krankheit beziehen Sie zunächst noch weiter die Leistungen der Agentur für Arbeit. Danach zahlen wir Ihnen Krankengeld in der Höhe Ihres Arbeitslosengelds.

Die Agentur für Arbeit informiert uns über die Höhe des Betrags, den Sie vor Beginn der Krankschreibung bekommen haben.

Solange Sie im Krankengeldbezug sind, zahlen Sie keine Beiträge für Sozialversicherungen . Die Ausnahme bildet der Beitragszuschlag in der Pflegeversicherung für Kinderlose ab 23 Jahren.

Wann wird Krankengeld gezahlt?

Anders als bei der Zahlung von Arbeitslosengeld bekommen Sie Krankengeld immer erst rückwirkend : Sobald eine neue Krankschreibung bei uns eingeht, zahlen wir Ihnen das Krankengeld für den vorherigen Zeitraum der Krankschreibung. 

Hinweis: Ausgezahlte Entgeltersatzleistungen wie Krankengeld melden wir dem Finanzamt

Sie können wegen derselben Krankheit für bis zu 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren Krankengeld bekommen.

Sie beziehen Bürgergeld? Dann bekommen Sie dieses weiter, auch wenn Sie arbeitsunfähig sind. In diesem Fall haben Sie keinen Anspruch auf ein gesondertes Krankengeld.