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Zahlt die TK die Grippeschutzimpfung? Ja, wir übernehmen die Kosten, und zwar unabhängig vom Alter. Ausschlaggebend ist die Beurteilung Ihrer Ärztin oder Ihres Arztes, ob eine Grippeschutzimpfung erforderlich ist.
Grippe-Impfung über VersichertenkarteDie Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Impfung für:Personen ab 60 JahrenSchwangere ab dem 2. Trimenon, bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens ab dem 1. SchwangerschaftsdrittelPersonen mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens wie zum Beispiel chronische Erkrankungen der Atmungsorgane, Herz- oder KreislaufkrankheitenBewohner von Alters- oder PflegeheimenPersonen, die als mögliche Infektionsquelle im selben Haushalt lebende oder von ihnen betreute Risikopersonen gefährden könnenPersonen mit einem erhöhten beruflichen RisikoLegen Sie in der Praxis einfach Ihre TK-Gesundheitskarte vor, darüber erfolgt die Abrechnung.  Impfung in ApothekenSeit Oktober 2022 bieten auch Apotheken die Grippeschutzimpfung als sogenannte Regelleistung an. Das heißt, dass die Impfung über die Gesundheitskarte abgerechnet werden kann. Entsprechend der STIKO-Empfehlung können sich folgende Personen impfen lassen:ab 60 Jahrenab 18 Jahren mit einer erhöhten medizinischen Gefährdung durch ein Grundleidenab 18 Jahren mit einem erhöhten beruflichen RisikoDarüber hinaus können sich jetzt auch Versicherte ab 18 Jahren bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres in Apotheken gegen Grippe impfen lassen, auf die die STIKO-Empfehlung nicht zutrifft. Die Abrechnung erfolgt über die TK-Gesundheitskarte.Auf dem Verbraucherportal www.mein-apothekenmanager.de finden Sie Apotheken, die die Serviceleistung "Grippeimpfung" anbieten.
Mehrleistung für Personen unter 60 Jahren durch Erstattung der KostenAls TK-Mehrleistung übernehmen wir die Kosten auch für unsere Versicherten unter 60 Jahren. In diesem Fall zahlen Sie die Kosten zunächst selbst und lassen sie sich anschließend von uns erstatten. Die Kosten für die Impfung werden vollständig erstattet. Sie müssen lediglich eine Zuzahlung von zehn Prozent der Kosten, mindestens fünf bis höchstens zehn Euro für den Impfstoff, selbst übernehmen. Ihre Zuzahlung wird durch die TK beim Erstattungsbetrag in Abzug gebracht. So reichen Sie die Kosten zur Erstattung ein  Seit 2019 kommt übrigens generell der Vierfach-Grippe-Impfstoff zum Einsatz. Der Vierfach-Impfstoff enthält vier verschiedene Virus-Stämme, der bisher häufig verabreichte Impfstoff lediglich drei. Mehr zum Thema: Was Sie über die Grippe-Impfung wissen sollten
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