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Kuren zur Vorsorge Kuren, egal ob ambulant oder stationär, dienen zur Vorsorge und zum Erhalt der Gesundheit. Was sind die Unterschiede? Wie beantrage ich eine Vorsorge-Kur? Wie sieht es mit der Kostenübernahme aus? Hier erfahren Sie alles Wichtige.
Eine Kur beantragen
Wenn eine übliche ambulante Behandlung nicht ausreicht, können Sie eine ambulante Kur (auch "Badekur" genannt) bekommen. Am Kurort erhalten Sie Anwendungen, die Unterkunft suchen Sie sich selbst aus. Reichen die ambulanten Maßnahmen nicht aus, ist eine stationäre Kur mit einem erhöhten Therapie-Angebot in einer Kureinrichtung möglich.
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Kompakt-Kuren sind medizinisch hochwertige Kuren, die gezielt auf bestimmte chronische Erkrankungen ausgerichtet sind. Diese Kuren orientieren sich an einem "ganzheitlichen" Ansatz. Das bedeutet: Es werden nicht nur die Beschwerden behandelt, sondern auch deren Ursachen. Die Beantragung erfolgt analog zur ambulanten Vorsorge.
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Wenn Sie eine ambulante Vorsorge-Kur beantragen möchten, rufen Sie uns gern an unter 040 - 460 66 18 500.
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Eine stationäre Vorsorge-Kur muss schriftlich beantragt und von uns genehmigt werden. Das Formular für den Antrag bekommen Sie von uns unter unter 040 - 460 66 18 400. Sie erreichen uns montags bis donnerstags von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 16 Uhr. Da wir für den Antrag einige individuelle Angaben von Ihnen brauchen, können wir Ihnen leider keinen Online-Antrag anbieten. 
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Während der ambulanten Kur gelten Sie als arbeitsfähig. Sie sind also nicht von der Ärztin oder vom Arzt krankgeschrieben. Deshalb müssen Sie in dieser Zeit in der Regel Urlaub nehmen. 
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Eine Mutter- oder Vater-Kind-Kur ist für kranke oder in ihrer Gesundheit gefährdete Mütter oder Väter. Kinder bis 12 Jahre können als Begleitperson mitfahren oder nehmen an den Behandlungen teil, falls sie auch welche brauchen. Die wesentliche Voraussetzung für die Genehmigung einer solchen Kur ist, dass Sie langfristig Ihrer Erziehungsverantwortung angemessen nachkommen können.
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Rufen Sie uns an unter 040 - 46 06 6 18 300. Wir klären dann gemeinsam, ob Sie die Voraussetzungen für die Kur erfüllen. Gern nehmen wir uns Zeit für Ihre Fragen.
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Wir prüfen, ob Ihr Antrag vollständig ist und die medizinischen Aspekte aussagekräftig sind. Dann machen wir uns an die eigentliche Beurteilung. Bei Bedarf unterstützt uns der Medizinische Dienst (MD) mit einem Gutachten. Sobald die Entscheidung feststeht, melden wir uns bei Ihnen.
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Kosten und Organisatorisches
Bei ambulanten Kuren übernehmen wir die Behandlungskosten und Heilmittel wie zum Beispiel Krankengymnastik. Bei stationären Kuren zahlen wir darüber hinaus auch die Unterbringung. In beiden Fällen zahlen Sie die gesetzlichen Zuzahlungen.
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Nein, leider übernehmen wir diese Kosten nicht. Das gilt auch, wenn Ihnen der Kurarzt oder die Kurärztin Anwendungen erst vor Ort nach ärztlicher Untersuchung verordnet. 
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Ja, in anerkannten Kurorten verschiedener europäischer Länder zahlen wir Ihnen einen Zuschuss zu einer ambulanten Vorsorgekur. Dabei sind ein paar Dinge zu beachten.
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Für die Anreise zu einer stationären Kur mit öffentlichen Verkehrsmitteln zahlen Sie nur die gesetzlichen Zuzahlungen. Fahren Sie mit einem Pkw, übernehmen wir 20 Cent je Kilometer, jedoch maximal begrenzt auf die Kosten, die wir ansonsten für öffentliche Verkehrsmittel zahlen würden.
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Im Abschlussbericht, den Sie nach der Kur erhalten, finden Sie alle Hinweise.
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