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Wie beantrage ich eine Mutter- oder Vater-Kind-Kur?
Rufen Sie uns an unter 040 - 46 06 6 18 300. Wir klären dann gemeinsam, ob Sie die Voraussetzungen für die Kur erfüllen. Gern nehmen wir uns Zeit für Ihre Fragen.So gehen Sie vor Beratung: Besprechen Sie mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt, ob eine Mutter-Kind-Kur oder Vater-Kind-Kur erforderlich ist. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt wird Ihnen dabei helfen zu entscheiden, ob diese Form der Kur für Ihre Situation geeignet ist.Antragsformular anfordern: Das Antragsformular, das Sie für eine Mutter- oder Vater-Kind-Kur benötigen (Muster 64), erhalten Sie ausschließlich von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin. Bitte beachten Sie daher, dass wir Ihnen diese Formulare nicht zusenden können.Antrag einreichen: Den ausgefüllten Antrag senden Sie bitte per Post an uns: Techniker Krankenkasse 20904 Hamburg (Eine Straße und Hausnummer müssen Sie bei unserer Adresse nicht angeben.)Prüfung des Antrags und Kliniksuche: Sobald wir Ihren Antrag geprüft haben, melden wir uns bei Ihnen. Bei einer Bewilligung Ihrer Kur erhalten Sie eine Auswahl geeigneter Kliniken. Leider steht keine Liste mit allen Kliniken oder Kooperationspartnern zur Verfügung. Alternativ können Sie auch online nach Kliniken suchen. Bei der Auswahl ist wichtig, dass die Klinik einen gültigen Vertrag mit uns hat.Klinik auswählen: Wählen Sie die Klinik. Beachten Sie bitte, dass es zu langen Wartezeiten bis zum Kurantritt kommen kann. Es ist ratsam, vorab bei Ihrer Wunscheinrichtung anzurufen, um zu erfahren, wann freie Plätze verfügbar sind. Die Klinik teilt Ihnen den Aufnahmetermin mit.Mitteilung der Kurklinik: Dann teilen Sie uns mit, für welche Kurklinik Sie sich entschieden haben. Kurklinik mitteilen Das Kennwort für die Mitteilung der Kurklinik bekommen Sie zusammen mit der Bewilligung Ihrer Kur von uns.Kuraufenthalt: Der Kuraufenthalt dauert in der Regel 3 Wochen (21 Tage). Während dieser Zeit gelten Sie als arbeitsunfähig und müssen für den Kuraufenthalt keinen Urlaub bei Ihrem Arbeitgeber einreichen. Die gesetzliche Zuzahlung für Versicherte ab 18 Jahren beträgt 10 Euro pro Kalendertag. Versicherte, die von der Zuzahlung befreit sind, zahlen nichts.
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