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Wie beantrage ich eine Reha?
Das hängt davon ab, ob die Reha im Zusammenhang mit einer Erwerbstätigkeit steht. Rufen Sie uns an unter 040 - 46 06 6 18 400. Wir klären dann gemeinsam, ob Sie die Voraussetzungen für die Reha erfüllen. Gern nehmen wir uns Zeit für Ihre Fragen.Wenn Sie nicht berufstätig sind: Antrag über die TKEine Reha über die Krankenkasse kommt in der Regel in Betracht, wenn Sie Rentnerin oder Rentner sind.Schritt für Schritt zur RehaBeratung: Besprechen Sie mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt, ob eine Reha erforderlich ist. Antragsformular erhalten: Das Antragsformular für eine Rehabilitation über die Krankenkasse (Muster 61 B-E) erhalten Sie ausschließlich von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin. Wir können Ihnen diese Formulare nicht zusenden und auch keinen Download anbieten. Lassen Sie den Antrag von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt ausfüllen. Die Einverständniserklärung auf Blatt E muss von Ihnen ausgefüllt werden. Antrag einreichen: Den ausgefüllten Antrag senden Sie bitte per Post an uns: (Straße und Hausnummer müssen Sie nicht angeben):
Techniker Krankenkasse 20904 Hamburg Antragsprüfung: Sobald wir Ihren Antrag geprüft haben, melden wir uns bei Ihnen. Sie können den Bearbeitungsstand auch unter "Meine TK" einsehen. Auswahl der Reha-Einrichtung: Die Einrichtung wählen wir nach den vorliegenden medizinischen und wirtschaftlichen Voraussetzungen. Leider steht keine Liste mit allen Kliniken zur Verfügung.Reha-Aufenthalt: Die Reha dauert in der Regel 3 Wochen (21 Tage). Pro Kalendertag fällt für Versicherte ab 18 Jahren eine gesetzliche Zuzahlung von 10 Euro an. Versicherte, die von der Zuzahlung befreit sind, zahlen nichts.Wenn Sie berufstätig sind: Antrag über Ihre RentenversicherungSie sind berufstätig und wollen durch eine ambulante oder stationäre Reha Ihre Erwerbsfähigkeit erhalten? In diesem Fall bietet Ihnen Ihr Rentenversicherungsträger die Rehamaßnahme an. Den Antrag können Sie online über die Webseite der Deutschen Rentenversicherung (DRV) stellen oder sich dort die Anträge herunterladen:Deutsche Rentenversicherung - Reha-Antrag stellenDie Rentenversicherung braucht für die Genehmigung einer Reha die Bescheinigung über Ihre Arbeitsunfähigkeitszeiten und Diagnosen der letzten 3 Jahre. Sie fordert diese über ein elektronisches Datenaustausch-Verfahren direkt von uns an. Sie müssen nichts weiter tun.Rehabilitation nach einem stationären Krankenhausaufenthalt (Anschluss-Reha)Soll die Rehabilitation direkt nach einem Krankenhausaufenthalt erfolgen, spricht man von einer Anschluss-Rehabilitation oder Anschluss-Heilbehandlung. Anträge hat der Sozialdienst des Krankenhauses. Der Sozialdienst unterstützt Sie dabei, den Antrag zu stellen und die geeignete Reha-Einrichtung auszuwählen. Leider können wir Ihnen keine Liste mit allen Reha-Einrichtungen zur Verfügung stellen.
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