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Startseite Versicherung TK-Leistungsangebot Weitere Leistungen Zuzahlungen Was sind gesetzliche Zuzahlungen?
Was sind gesetzliche Zuzahlungen? Alle Versicherten ab 18 Jahren müssen gesetzliche Zuzahlungen zu medizinischen Leistungen zahlen. Das gilt auch für Familienversicherte. Diese gesetzliche Regelung soll die Gesundheitsversorgung in Deutschland nachhaltig sichern. 
Durch die Zuzahlungen bleibt die Qualität von medizinischen Leistungen langfristig auf einem hohen Niveau. Kinder und Jugendliche sind grundsätzlich bis zu ihrem 18. Lebensjahr von Zuzahlungen befreit. Eine Ausnahme ist die Zuzahlung bei Fahrkosten. Diese müssen in der Regel die Eltern übernehmen. Wie hoch sind die Zuzahlungen bei den verschiedenen Leistungen?Die Höhe der jeweiligen Zuzahlung hängt von der Art der medizinischen Leistung ab. Sie zahlen zum Beispiel einen anderen Betrag zu einem Medikament dazu, als wenn Sie mehrere Tage im Krankenhaus liegen.Grundsätzlich gilt aber: Ihre Zuzahlungen liegen nie über den tatsächlichen Kosten. Die Zuzahlung bei einem Medikament ist beispielsweise also nie höher als der gesamte Preis des Medikaments.Höhe der Zuzahlungen im Überblick
Zuzahlungen zu Arzneimitteln
Sie zahlen 10 Prozent des Verkaufspreises. Sie zahlen mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro dazu.Kostet das Medikament weniger als 5 Euro, zahlen Sie maximal den tatsächlichen Preis. Mehr zum Thema Arzneimittel finden Sie hier.
Zuzahlungen zu Fahrkosten
Sie zahlen 10 Prozent des Fahrpreises einer Einzelfahrt.Hin- und Rückfahrt sind je eine Einzelfahrt.Sie zahlen mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro je Fahrt dazu.Auch für Kinder und Jugendliche müssen diese Zuzahlungen geleistet werden.Hinweis: Sie müssen die Zuzahlung auch leisten, wenn Ihre Fahrt ein Notfall war oder Sie den Rettungswagen nicht selbst gerufen haben. Mehr zum Thema Fahrkosten finden Sie hier.
Zuzahlungen zur Haushaltshilfe
Sie zahlen 10 Prozent der täglichen Kosten.Sie zahlen mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro dazu. Mehr zum Thema Haushaltshilfe finden Sie hier.
Zuzahlungen zur Häuslichen Krankenpflege
Häusliche Krankenpflege ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung und nicht der Pflegeversicherung.Hierzu zählen beispielsweise: das An- oder Ausziehen von Kompressionsstrümpfen, das Anlegen von Wundverbänden sowie die Gabe von Medikamenten oder Injektionen. Sie zahlen 10 Euro je ärztliche Verordnung.Sie zahlen 10 Prozent der Kosten begrenzt auf höchstens 28 Tage im Kalenderjahr. Mehr zum Thema Häusliche Krankenpflege finden Sie hier. 
Zuzahlungen zu Heilmitteln
Sie zahlen 10 Euro je ärztliche Verordnung.Sie zahlen 10 Prozent des Verkaufspreises.  Mehr zum Thema Krankengymnastik, Massagen und andere Heilmittel finden Sie hier.
Zuzahlungen zu Krankenhausbehandlungen
Sie zahlen 10 Euro pro Kalendertag begrenzt auf höchstens 28 Tage im Kalenderjahr.Sie zahlen je 10 Euro für den Aufnahmetag und 10 Euro für den Entlassungstag.Normalerweise zahlen Sie die Zuzahlung bereits im Krankenhaus. Mehr zum Thema Krankenhausbehandlung finden Sie hier. 
Zuzahlungen zu Krankenhaus-Behandlungen im Ausland
Sie zahlen 10 Euro pro Kalendertag begrenzt auf höchstens 28 Tage im Kalenderjahr.Sie zahlen je 10 Euro für den Aufnahmetag und 10 Euro für den Entlassungstag.
Zuzahlungen zur Soziotherapie
Sie zahlen 10 Prozent der täglichen Kosten.Sie zahlen mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro dazu. Mehr zum Thema Soziotherapie finden Sie hier.
Zuzahlungen zur Vorsorge-Kur oder Reha
Sie zahlen 10 Euro pro Tag.Sie zahlen je 10 Euro für den Aufnahmetag und 10 Euro für den Entlassungstag.Bei einer Anschluss-Reha zahlen Sie 10 Euro pro Tag (begrenzt auf 28 Tage). Mehr zum Thema Vorsorge-Kur und Reha finden Sie hier.
Hinweis: Die Zuzahlungen pro Kalenderjahr liegen höchstens bei 2 Prozent Ihrer jährlichen Bruttoeinnahmen. Von weiteren Zuzahlungen können Sie sich befreien lassen.
Was mache ich, wenn ich eine Zuzahlung nicht zahlen kann?Damit es für Sie finanziell leichter wird, gibt es eine Obergrenze für die Kosten. Das ist die sogenannte Belastungsgrenze. Die Belastungsgrenze ist der maximale Betrag, den Sie selbst für medizinische Leistungen dazuzahlen müssen. Alles, was darüber liegt, übernehmen die Krankenkassen. So stellen Sie einen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung Um Ihnen die Zahlung der notwendigen Zuzahlungen zu erleichtern, gibt es unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit auf Ratenzahlung.
Ratenzahlung
Schicken Sie uns dafür bitte einen formlosen Ratenzahlungsantrag an:Techniker Krankenkasse
22291 Hamburg
Oder per Mail an: forderungen@tk.deGeben Sie bitte an, in welcher Höhe und ab wann Sie die Raten zahlen können. Melden Sie sich bitte rechtzeitig, um weitere Gebühren zu vermeiden. Nach Ablauf der Zahlungsfrist fallen zum Beispiel Mahngebühren an.
Zahle ich die Zuzahlung zu einer Behandlung direkt an die TK oder an den Anbieter?In der Regel zahlen Sie Ihre Zuzahlung direkt an den Leistungserbringer. Überweisen Sie uns den Betrag nur dann auf folgendes Konto, wenn wir Sie schriftlich darum gebeten haben. In diesen Fällen brauchen Sie uns die Zahlung nicht nachzuweisen.
ZahlungsempfängerTechniker Krankenkasse
IBANDE18 2001 0020 0045 0172 06
BanknamePostbank
BICPBNKDEFFXXX
VerwendungszweckBitte nutzen Sie den individuellen Verwendungszweck auf unserem Brief. Alternativ geht auch die Versichertennummer der betroffenen Person.
Hinweis: Diese Bankverbindung gilt nicht für Ihre Versicherungsbeiträge. Sie können uns mit einem SEPA-Lastschriftmandat ( PDF, 627 kB)  gern auch Ihr Einverständnis zum Bankeinzug geben. Die Bezahlung per Paypal ist nicht möglich.Haben Sie die Zuzahlung bereits an den Leistungserbringer gezahlt? Dann schicken Sie uns bitte eine Kopie der Quittung. Bitte nutzen Sie dazu unseren passwortgeschützten Bereich "Meine TK" . Wenn Sie uns Quittungen mailen wollen, sind Ihre Daten oft nicht ausreichend geschützt. Antworten auf weitere Fragen
Muss ich auch zuzahlen, wenn ich mit der Behandlung nicht zufrieden war?
Ja, Sie müssen auch dann zu einer Behandlung zuzahlen, wenn Sie damit unzufrieden waren. Wenn wir Sie in Ihrem Fall unterstützen können, rufen Sie uns gern an unter 0800 - 285 85 85.
Ich wurde wegen eines Unfalls behan­delt, den ich nicht verur­sacht habe. Muss trotzdem zur Behand­lung zuzahlen?
Ja, das müssen Sie zunächst selbst bezahlen. Sie können sich dann das Geld zurückerstatten lassen. Schicken Sie unsere Rechnung dazu zur Versicherung der Person, die den Unfall verursacht hat.  Mehr zum Thema Unfall erfahren Sie hier.
Wie lange kann die TK offene Zuzahlungen von mir einfordern?
Wir können uns innerhalb von 4 Jahren bei Ihnen melden, wenn noch Zuzahlungen offen sind.Die Rechtsgrundlagen hierfür sind:allgemeine Zuzahlungen:    
§ 61 Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung
Verjährung: 
§ 45 Sozialgesetzbuch (SGB) Erstes Buch (I) - Allgemeiner Teil
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