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Kieferorthopädie bei Kindern: Was zahlt die TK?
Der Kieferorthopäde oder die Kieferorthopädin beurteilt anhand von 5 Schweregraden, den sogenannten kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG), ob die Behandlung medizinisch notwendig ist. Ab dem Schweregrad 3 (KIG 3) zahlen wir die Kosten für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren für die medizinisch notwendige Behandlung. Zusätzliche Leistungen zahlen Sie selbst.Bei Zahnfehlstellungen der Schweregrade 1 und 2 können wir keine Behandlungskosten übernehmen. Liegen die Voraussetzungen ab dem Schweregrad 3 vor, erstellt die Praxis einen Behandlungsplan. Er enthältdie geplanten therapeutischen Maßnahmen,die voraussichtliche Behandlungsdauer unddie voraussichtlichen Kosten.Mehr zum Thema "Schweregrade bei Zahnfehlstellungen" finden Sie hier: Schweregrade von Zahnfehlstellungen Wie viel zahlen wir?Für die medizinisch notwendige kieferorthopädische Behandlung zahlen wir 100 Prozent der Kosten, allerdings in 2 Schritten:80 Prozent rechnet die kieferorthopädische Praxis direkt mit uns ab, 20 Prozent übernehmen Sie als Eigenanteil.Nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung erhalten Sie Ihren Eigenanteil von uns zurück.Bei mehreren Kindern in kieferorthopädischer Behandlung werden für die weiteren Kinder sogar 90 Prozent der Kosten direkt von der Praxis mit uns abgerechnet. Ihr Eigenanteil reduziert sich ab dem 2. Kind auf 10 Prozent. Erstattung des Eigenanteils - so gehts Zusatzleistungen zahlen Sie selbstMöchten Sie zusätzliche Leistungen haben, die wir nicht zahlen können, vereinbaren Sie dies mit dem Kieferorthopäden oder der Kieferorthopädin privat. Weitere Informationen zum Thema Zusatzleistungen finden Sie im Artikel Mehrleistungen .
Wenn Sie sich eine 2. medizinische Meinung einholen möchten, können Sie sich unter anderem an die Patienten-Beratungsstellen der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen wenden.Mehr zum Thema: Kieferorthopädisches Behandlungsangebot für Kinder in Bayern Wenn Sie unabhängigen Rat brauchen: Zahnärztliche Beratungsstellen Zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen während der KFO-BehandlungAuch während einer kieferorthopädischen Behandlung können die zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen weiterlaufen. Die sogenannte Individualprophylaxe für Kinder zwischen 6 Monaten und 18 Jahren wird normalerweise in der zahnärztlichen Praxis gemacht. Informieren Sie daher bitte Ihre Kieferorthopädin oder Ihren Kieferorthopäden, wenn zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen schon in einer anderen Praxis stattfinden.Mehr zum Thema: Zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen für Kinder - das zahlt die TK
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