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Startseite Versicherung TK-Leistungsangebot Zähne Zahnersatz Was zahlt die TK bei Zahnersatz?
Was zahlt die TK bei Zahnersatz? An dem medizinisch notwendigen Zahnersatz, wie Zahnkronen, Brücken oder Prothesen, beteiligen wir uns mit einem festen Zuschuss. Die regelmäßige Teilnahme an den zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen "belohnen" wir mit einem höheren Zuschuss.
In unserem Video haben wir die Inhalte dieser Seite zusammengefasst und mit einem kurzen Zeichentrickfilm veranschaulicht. Erfahren Sie, was genau die Kostenaufstellung enthält und wie unterschiedlich Ihre Eigenbeteiligung ausfallen kann.
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Video: Zahnersatz kurz erklärt
Seit dem 1. Oktober 2020 haben sich unsere Zuschüsse zu Ihrem Zahnersatz erhöht. Die Festzuschüsse decken jetzt 60 Prozent der durchschnittlichen Kosten für eine Regelversorgung. Das ist der Zahnersatz, der aus medizinischer Sicht erforderlich und ausreichend ist. Für jeden Befund, zum Beispiel "abgebrochener Zahn", ist die Regelversorgung mit Zahnersatz festgelegt. Mehr zum Thema: Befundklassen und Befunde der Festzuschüsse beim Zahnersatz Regelversorgung und Co: Diese Versorgungsarten bei Zahnersatz gibt es Die Kosten setzen sich aus den zahnärztlichen Leistungen sowie den Material- und Laborkosten zusammen. Für einen Backenzahn fallen beispielsweise höhere Materialkosten an als für einen Schneidezahn - und damit auch höhere Gesamtkosten. Der Festzuschuss ist allerdings in beiden Fällen der gleiche.Waren Sie in den letzten 5 Jahren regelmäßig bei den zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchung? Dann lohnt sich das für Sie. Lassen Sie die Vorsorgeuntersuchungen darum immer von der Praxis in Ihrem Bonusheft bestätigen. Denn nach 5 Jahren erhöht sich der Zuschuss auf 70 Prozent. Sind Sie 10 Jahre lückenlos zur Vorsorge gegangen, erhöht er sich auf 75 Prozent der durchschnittlichen Regelversorgung. Alles, war über den Zuschuss hinausgeht, ist Ihr Eigenanteil. 
Rechenbeispiel für eine Krone in einem vollständigen Gebiss:Durchschnittliche Gesamtkosten für eine Regelversorgung: 382,09 EuroZuschuss TK ohne Bonus: 229,25 Euro*Zuschuss bei 5 Jahren lückenlosem Nachweis der Vorsorgeuntersuchung: 70 Prozent der Gesamtkosten = 267,46 Euro*Zuschuss nach 10 Jahren lückenlosem Nachweis der Vorsorgeuntersuchungen: 75 Prozent der Gesamtkosten = 286,57 Euro** Aktuelle Festzuschussbeträge ab 01.01.2025
 Mehrleistungen tragen Sie selbstWenn Sie mit Ihrer Zahnärztin oder Ihrem Zahnarzt Mehrleistungen vereinbaren, die über die Regelversorgung hinausgehen, tragen Sie die zusätzlichen Kosten hierfür selbst. Lassen Sie sich daher vor der Behandlung eingehend von Ihrem Zahnarzt oder Ihrer Zahnärztin beraten und aufzeigen, welche Kosten auf Sie zukommen und ob es Alternativen gibt. Die Mehrleistungen sollten genau begründet werden.Typische zahnärztliche Mehrleistungen sind:Höherwertige Legierungen aus Edelmetall, zum Beispiel GoldVollverblendungen aus Kunststoff oder KeramikInlays, Onlays oder Overlays - diese sind nicht mit Zahnkronen vergleichbar und von den Festzuschüssen ausgenommenFunktionsanalysen - hier ist eine Kostenbeteiligung gesetzlich ausgeschlossenEigenanteil und Mehrleistungen für Zahnersatz mit Zusatzversicherung absichernIhr Eigenanteil an den Kosten kann hoch sein. Mit einer Zusatzversicherung können Sie ihn erheblich senken. Eine für Sie individuell passende Zusatzversicherung finden Sie zum Beispiel auf Vergleichsportalen im Internet.Unser Service für Sie: Expert:innenrat zum ZahnersatzSie möchten mit unabhängigen Zahnärzt:innen Ihren Heil- und Kostenplan besprechen? Die Zahnärzt:innen im TK-ÄrzteZentrum informieren Sie individuell anhand Ihres persönlichen Heil- und Kostenplans. Sie erfahren, ob es Alternativen gibt und ob Sie vielleicht sogar Kosten sparen können. Unser Expert:innenrat ist für Sie kostenfrei.Wenn Sie mehr über das Beratungsangebot zum Zahnersatz wissen möchten: Expertenrat Zahnersatz Härtefallregelung für ZahnersatzDamit Menschen mit niedrigem Einkommen finanziell nicht unzumutbar belastet werden, gibt es bestimmte Einkommensgrenzen, die sogenannte Härtefallgrenze. Wer darunter liegt, bei dem übernehmen wir bis zu 100 Prozent der Kosten, wenn eine Regelversorgung gewählt wird.Aber auch wenn Ihr Einkommen geringfügig über der Härtefallgrenze liegt, können wir unseren Anteil an den Kosten weiter aufstocken. In dem Fall ermitteln wir die sogenannte "individuelle finanzielle Belastungsgrenze". Man spricht dann von einem "gleitenden Härtefall".Informieren Sie sich ausführlich in dem Artikel Wie kann ich einen höheren Zuschuss für meinen Zahnersatz bekommen?
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