Die Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung liegt 2026 bei 69.750 Euro jährlich beziehungsweise 5.812,50 Euro monatlich. In der Renten- und Arbeitslosenversicherung sind es 101.400 Euro jährlich (8.450 Euro monatlich).

Weitere Details

Nachstehend finden Sie eine Übersicht mit den Werten (in Euro) der letzten Jahre.

Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung
KalenderjahrJahresbetragMonatsbetrag
202566.150,005.512,50
202462.100,005.175,00