Die Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung liegt 2026 bei 69.750 Euro jährlich beziehungsweise 5.812,50 Euro monatlich. In der Renten- und Arbeitslosenversicherung sind es 101.400 Euro jährlich (8.450 Euro monatlich).
Weitere Details
Nachstehend finden Sie eine Übersicht mit den Werten (in Euro) der letzten Jahre.
| Kalenderjahr | Jahresbetrag | Monatsbetrag |
|---|---|---|
| 2025 | 66.150,00 | 5.512,50 |
| 2024 | 62.100,00 | 5.175,00 |