Als pflichtversicherter Student zahlt man einen bundesweit einheitlichen Beitrag, der abhängig vom BAföG-Bedarfssatz ist - unabhängig davon, ob der Student selbst BAföG bezieht oder nicht. 

Weitere Details

Monatliche Beiträge für die Krankenversicherung der Studenten ab 01.10.2022

Zusammensetzung des monatlichen Beitrags

Bis 23 Jahre oder ab 23 Jahre mit Kind

ab 23 Jahre ohne Kind

Krankenversicherung
gesetzlich festgelegt

82,99

82,99

Zusatzbeitrag TK

9,74

9,74

Pflegeversicherung

24,77

27,61

Gesamtbeitrag

117,50120,34

Weiterversicherung möglich

Wenn das Studium noch nicht abgeschlossen ist, aber bereits das 30. Lebensjahr vollendet ist, können sich Studierende unter bestimmten Voraussetzungen freiwillig bei der TK weiterversichern. Sie zahlen den Mindestbeitrag für die freiwillige Versicherung, soweit ihre beitragspflichtigen Einkünfte 1.131,67 Euro nicht übersteigen.

Für die Weiterversicherung zahlen Studierende ab Januar 2022 monatlich 172,01 Euro für die Krankenversicherung. Der Mindestbeitrag für die Pflegeversicherung liegt bei 34,52 Euro im Monat, für Kinderlose ab 23 Jahren bei 38,48 Euro monatlich.

Nach Ende der Versicherung als Student zahlen Sie die regulären Beiträge für freiwillig Versicherte. Sie hängen vom Einkommen ab.