Als pflichtversicherter Student zahlt man einen bundesweit einheitlichen Beitrag, der abhängig vom BAföG-Bedarfssatz ist - unabhängig davon, ob der Student selbst BAföG bezieht oder nicht. 

Weitere Details

Monatliche Beiträge für die Krankenversicherung der Studenten
Bestandteile des Studenten-BeitragsMonatlicher Betrag ab 01.01.2025
Krankenversicherung (gesetzlich festgelegt) 10,22 Prozent*87,38  Euro
Zusatzbeitrag TK (kassenindividuell), 2,45 Prozent*20,95 Euro
Pflegeversicherung (gesetzlich festgelegt)abhängig vom Alter und der Anzahl/dem Alter der Kinder
bis 23 Jahre ohne Kind, 3,6 Prozent*30,78 Euro
ab 23 Jahre ohne Kind, 4,2 Prozent*35,91 Euro
mit mindestens 1 Kind, 3,6 Prozent*30,78 Euro
mit 2 Kindern unter 25 Jahre, 3,35 Prozent*28,64 Euro
mit 3 Kindern unter 25 Jahre, 3,1 Prozent*26,51 Euro
mit 4 Kindern unter 25 Jahre, 2,85 Prozent*24,37 Euro
mit mindestens 5 Kindern unter 25 Jahre, 2,6 Prozent*22,23 Euro

* des BAföG-Bedarfssatzes von 855 Euro ab 01.10.24

Weiterführende Informationen:  Wie lange kann ich in der studentischen Krankenversicherung versichert bleiben?