Wettbewerb in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hat eine der Gesundheitsversorgung der Versicherten dienende Funktion.

Weitere Details

Durch Wettbewerb sollen die Leistungen und ihre Qualität verbessert sowie Wirtschaftlichkeit und Effizienz der Versorgung und ihrer Strukturen erzielt werden. Um die Rechtmäßigkeit des wettbewerblichen Handelns der Krankenkassen gleichmäßig sicherzustellen, haben sich die Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder am 19. März 1998 darauf verständigt, ihre Aufsichtspraxis an konkretisierten gemeinsamen Maßstäben ("Wettbewerbsgrundsätzen") auszurichten.

Die Wettbewerbsgrundsätze in Ihrer aktuell gültigen Version (Stand 2016) finden Sie hier:

Wettbewerbsgrundsätze 2016 (PDF, 63 kB)

Wesentliche Neuerungen haben wir übersichtlich für Sie zusammengestellt:

  • Angleichungen der Wettbewerbsgrundsätze an das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb UWG (Randziffern 4-6, 25)
  • Regelungen zur Werbung mit Beitragssätzen, (Zusatz-)Beiträgen und Sonderkündigungsrechten (RZ 9, 29-31)
  • Verschärfung der Regelungen zur Beauftragung Dritter oder vermittelnd tätiger Dritter (RZ 19, 35a-d, 45a-d)