Identität des Verantwortlichen

Techniker Krankenkasse, Bramfelder Straße 140, 22305 Hamburg, 0800-285 85 85, service@tk.de - Körperschaft des öffentlichen Rechts

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Datenschutzbeauftragter der TK, Bramfelder Str. 140, 22305 Hamburg, datenschutz@tk.de 

Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlage

Die Techniker Kranken- und Pflegekasse erhebt, verarbeitet, speichert und nutzt Sozialdaten zur Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrags. Damit Sie einen Überblick über die Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlagen sowohl in der Kranken- als auch in der Pflegekasse erhalten, stellen wir Ihnen diese in einer übersichtlichen Form zur Verfügung:

1. Krankenkasse

  1. Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des Gesundheitszustands ihrer Versicherten (§ 1 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch - SGB V)
  2. Finanzierung der Leistungen und sonstigen Ausgaben durch die Erhebung von Beiträgen bei Arbeitgebern und Mitgliedern (§ 3 SGB V)
  3. Feststellung des Versicherungsverhältnisses und der Mitgliedschaft einschließlich der für die Anbahnung eines Versicherungsverhältnisses erforderlichen Daten (§ 284 Abs. 1 Nr. 1 SGB V)
  4. Ausstellung des Berechtigungsscheins und der elektronischen Gesundheitskarte (§ 284 Abs. 1 Nr. 2 SGB V)
  5. Feststellung der Beitragspflicht und der Beiträge, deren Tragung und Zahlung (§ 284 Abs. 1 Nr. 3 SGB V)
  6. Prüfung der Leistungspflicht und der Erbringung von Leistungen an Versicherte, einschließlich der Voraussetzungen von Leistungsbeschränkungen, Bestimmung des Zuzahlungsstatus und Durchführung der Verfahren bei Kostenerstattung, Beitragsrückzahlung und Ermittlung der Belastungsgrenze (§ 284 Abs. 1 Nr. 4 SGB V)
  7. Unterstützung der Versicherten bei Behandlungsfehlern (§ 284 Abs. 1 Nr. 5 SGB V)
  8. Übernahme der Behandlungskosten in den Fällen des § 264 (§ 284 Abs. 1 Nr. 6 SGB V)
  9. Beteiligung des Medizinischen Dienstes oder das Gutachterverfahren (§ 284 Abs. 1 Nr. 7 SGB V)
  10. Abrechnung mit den Leistungserbringern, einschließlich der Prüfung der Rechtmäßigkeit und Plausibilität der Abrechnung (§ 284 Abs. 1 Nr. 8 SGB V)
  11. Überwachung der Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung (§ 284 Abs. 1 Nr. 9 SGB V)
  12. Abrechnung mit anderen Leistungsträgern (§ 284 Abs. 1 Nr. 10 SGB V
  13. Durchführung von Erstattungs- und Ersatzansprüchen (§ 284 Abs. 1 Nr. 11 SGB V)
  14. Vorbereitung, Vereinbarung und Durchführung von Vergütungsverträgen nach § 87a SGB V(§ 284 Abs. 1 Nr. 12 SGB V)
  15. Vorbereitung und Durchführung von Modellvorhaben, die Durchführung des Versorgungsmanagement nach § 11 Abs. 4 SGB V, die Durchführung von Verträgen zur hausarztzentrierten Versorgung, zu besonderen Versorgungsformen und zur ambulanten Erbringung hochspezialisierter Leistungen, einschließlich der Durchführung von Wirtschaftlichkeits- und Qualitätsprüfungen, soweit Verträge ohne Beteiligung der kassenärztlichen Vereinigung abgeschlossen wurden. (§ 284 Abs. 1 Nr. 13 SGB V)
  16. Durchführung des Risikostrukturausgleichs sowie zur Vorbereitung und Durchführung von strukturierten Behandlungsprogrammen einschließlich der Gewinnung von Versicherten zur Teilnahme daran (§ 284 Abs. 1 Nr. 14 SGB V)
  17. Durchführung des Entlassmanagements nach § 39 Abs. 1a SGB V (§ 284 Abs. 1 Nr. 16 SGB V)
  18. Auswahl von Versicherten für Maßnahmen nach § 44 Abs. 4 S. 1 SGB V und nach   § 39b SGB V sowie deren Durchführung (§ 284 Abs. 1 Nr. 16 SGB V)
  19. Überwachung der Einhaltung der vertraglichen und gesetzlichen Pflichten der Leistungserbringer von Hilfsmitteln nach § 127 Abs. 7 SGB V (§ 284 Abs. 1 Nr. 17 SGB V)
  20. Erfüllung der Aufgaben der Krankenkassen als Rehabilitationsträger nach dem SGB IX (§ 284 Abs. 1 Nr. 18 SGB V)
  21. Vorbereitung von Versorgungsinnovationen, die Information der Versicherten und die Unterbreitung von Angeboten nach § 68 b Abs. 1 und Abs. 2 SGB V (§ 284 Abs. 1 Nr. 19 SGB V)
  22. Administrative Zurverfügungstellung der elektronischen Patientenakte sowie für das Angebot zusätzlicher Anwendungen im Sinne des § 345 Abs. 1 Satz 1 SGB V (§ 284 Abs. 1 Nr. 20 SGB V)
  23. Gewinnung von Mitgliedern (§ 284 Abs. 4 SGB V)

2. Pflegekasse

  1. Unterstützung von Pflegebedürftigen, die wegen der Schwere der Pflegebedürftigkeit auf Hilfe angewiesen sind (§ 1 Abs. 4 Elftes Buch Sozialgesetzbuch - SGB XI)
  2. Finanzierung der Leistungen und sonstigen Ausgaben durch die Erhebung von Beiträgen bei Arbeitgebern und Mitgliedern (§ 1 Abs. 6 SGB XI)
  3. Feststellung des Versicherungsverhältnisses und der Mitgliedschaft (§ 94 Abs. 1 Nr. 1 SGB XI)
  4. Feststellung der Beitragspflicht und der Beiträge (§ 94 Abs. 1 Nr. 2 SGB XI)
  5. Prüfung der Leistungspflicht und der Erbringung von Leistungen an Versicherte, sowie die Durchführung von Erstattungs- und Ersatzansprüchen (§ 94 Abs. 1 Nr. 3 SGB XI)
  6. Beteiligung des Medizinischen Dienstes (§ 94 Abs. 1 Nr. 4 SGB XI)
  7. Abrechnung mit Leistungserbringern und entsprechender Kostenerstattung (§ 94 Abs. 1 Nr. 5 SGB XI)
  8. Überwachung der Wirtschaftlichkeit, Abrechnung und der Qualität der Leistungserbringung nach §§ 79, 112, 113, 114, 114a, 115 und 117 SGB XI (§ 94 Abs. 1 Nr. 6 SGB XI)
  9. Abschluss und Durchführung von Pflegesatzvereinbarungen nach §§ 85, 86 SGB XI, Vergütungsvereinbarungen nach § 89 SGB XI sowie Verträgen zur integrierten Versorgung nach § 92b SGB XI (§ 94 Abs. 1 Nr. 6a SGB XI)
  10. Aufklärung und Auskunft nach § 7 SGB XI (§ 94 Abs. 1 Nr. 7 SGB XI)
  11. Koordinierung pflegerischer Hilfen nach § 12 SGB XI, die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI, das Ausstellen von Beratungsgutscheinen nach § 7b SGB XI sowie die Wahrnehmung der Aufgaben in den Pflegestützpunkten nach § 7c SGB XI (§ 94 Abs. 1 Nr. 8 SGB XI)
  12. Abrechnung mit anderen Leistungsträgern (§ 94 Abs. 1 Nr. 9 SGB XI)
  13. Statistische Zwecke (§ 94 Abs. 1 Nr. 10 SGB XI)
  14. Unterstützung bei der Verfolgung von Schadensersatzansprüchen (§ 94 Abs. 1 Nr. 11 SGB XI)

Darüber hinaus kann eine Erhebung, Nutzung, Verarbeitung und Speicherung von Daten seitens der TK auf Grundlage von ausdrücklichen Einwilligungserklärungen nach Art. 6 Abs. 1 lit. a Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 67b Abs. 2 Zehntes Sozialgesetzbuch (SGB X) erfolgen.

Wir dürfen Ihre Daten, abweichend von den oben genannten Zwecken und Rechtsgrundlagen, ohne vorherige Informationspflicht für andere Zwecke (Zweckänderung) nutzen, wenn die folgenden Voraussetzungen vorliegen:

  1. Es handelt sich um eine Maßnahme nach § 82 Abs. 2 SGB X.
  2. Eine andere Rechtsgrundlage erlaubt die Zweckänderung ohne Informationspflicht.
  3. Es liegt Ihre ausdrückliche Einwilligung vor.
  4. Es handelt sich um pseudonymisierte Daten. 

Bereitstellung von Sozialdaten

Damit die TK ihre gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben vollumfänglich wahrnehmen kann, beachten Sie bitte die Mitwirkungspflichten gemäß §§ 60 ff Sozialgesetzbuch (SGB) Erstes Buch (I). Danach haben Sie der TK bestimmte Daten zu Ihrer Person, die für die Erledigung der Sie betreffenden gesetzlichen Aufgaben erforderlich sind, zur Verfügung zu stellen. Bei fehlender Mitwirkung Ihrerseits kann es zu Verzögerungen oder sogar zu Ablehnungen von Ihnen beantragter Leistungen kommen. 

Von diesen Daten ausdrücklich ausgenommen sind freiwillige Angaben, wie Telefonnummer oder E-Mailadresse. Sollten Sie diese Daten nicht zur Verfügung stellen, liegt keine Verletzung einer Mitwirkungspflicht vor und es entsteht Ihnen dadurch kein Nachteil.

Die TK trägt dafür Sorge, dass das Sozialgeheimnis nach § 35 SGB I gewahrt wird.

Ihre Sozialdaten, welche die TK erheben, verarbeiten, aufbewahren und nutzen muss, unterliegen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), den datenschutzrechtlichen Vorgaben des SGB X und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

Automatisierte Einzelfallentscheidung

Wir treffen in bestimmten Geschäftsprozessen Entscheidungen, die ausschließlich auf automatisierter Verarbeitung beruhen. Dabei richten wir uns nach Art. 22 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Hoheitliche Entscheidungen (Verwaltungsakte) dürfen wir nach § 31a SGB Zehntes Buch (X) - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz ‒ vollautomatisiert treffen. Dies tun wir bei einfach strukturierten Verwaltungs-Verfahren, die maschinell nach einem bestimmten Schema geprüft und entschieden werden können. Davon ausgenommen sind Einzelfälle, die wir persönlich prüfen müssen.

Wir berücksichtigen alle Angaben, die für die Entscheidung erheblich sind, sich also auf das Ergebnis der Entscheidung auswirken können.

Nach der vollautomatisierten Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen entscheiden wir über den Antrag. Dabei nennen wir die wesentlichen Gründe, die zu der Entscheidung geführt haben.

Wenn Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind, können Sie diese durch eine TK-Mitarbeiterin bzw. einen TK-Mitarbeiter überprüfen lassen. Sie dürfen uns Ihren eigenen Standpunkt darlegen und Sie dürfen die Entscheidung anfechten.

Kategorien von Empfängern:

Die TK übermittelt Sozialdaten auf Grund gesetzlicher Vorschriften des SGB oder anderer Rechtsvorschrift regelmäßig an folgende Empfänger:

  • Träger der Renten- und Unfallversicherung,
  • Bundesanstalt für Arbeit,
  • im Rahmen des Zahlungsverkehrs an Geldinstitute,
  • Arbeitgeber und Zahlstellen,
  • Versorgungsverwaltung,
  • Leistungserbringer,
  • Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr,
  • Finanzverwaltung,
  • Übermittlung in Einzelfällen nach §§ 67d ff. SGB X,
  • Gesundheitsbehörden,
  • externe Auftragnehmer entsprechend Art. 28 DSGVO i. V. m. § 80 SGB X

Sollte eine Übermittlung an einen Empfänger innerhalb einer Kategorie erfolgen, so werden Sie über den Empfänger informiert, wenn nicht eine der Ausnahmen nach § 82 Abs. 1 und Abs. 2 SGB X oder die Voraussetzung des Art. 13 Abs. 4 DSGVO vorliegt.

Dauer der Speicherung

Für die Verarbeitungszwecke von Sozialdaten gibt es unterschiedliche Aufbewahrungsfristen, welche in den § 110a SGB IV, § 304 SGB V, § 107 SGB XI und in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über das Rechnungswesen in der Sozialversicherung (SRVwV) geregelt sind. Entfällt der Verarbeitungszweck, werden die betreffenden Sozialdaten gelöscht. 

Rechte der betroffenen Person bei der Datenverarbeitung

Sie können über die oben genannten Kontaktdaten folgende Rechte ausüben, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen:

  • Recht auf Auskunft über verarbeitete Daten (Art. 15 DS-GVO i. V. m. § 83 SGB X)
  • Recht auf Berichtung unrichtiger Daten (Art. 16 DS-GVO i. V. m. § 84 SGB X)
  • Recht auf Löschung (Art. 17 DS-GVO i. V. m. § 84 SGB X)
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO i. V. m. § 84 SGB X)
  • Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO)
  • Widerspruchsrecht (Art. 21 DS-GVO i. V. m. § 84 SGB X)
  • Bei Datenverarbeitung aufgrund einer Einwilligung besteht das Recht, diese mit Wirkung für die Zukunft jederzeit zu widerrufen.

Beschwerderecht bei den Aufsichtsbehörden

Sie haben als Betroffener das Recht, sich an die zuständigen Aufsichtsbehörden zu wenden, die für die TK zuständig sind:

1. Der Bundesbeauftragte für Datenschutz und die Informationsfreiheit

2. Bundesamt für Soziale Sicherung