Italien
Viele deutsche Unternehmen pflegen ein enges Verhältnis zu Italien - das Land ist eine wichtige Exportnation von Kraftwagen- und Kraftwagenteilen sowie von Maschinen und Erzeugnissen aus der Chemie- und Elektroindustrie.
Bitte beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts.
Sozialversicherung
Entsenden Sie einen Mitarbeiter in das EU-Ausland, gilt deutsches Sozialversicherungsrecht weiter, wenn die Voraussetzungen zur Ausstrahlung erfüllt sind. Um einen entsprechenden Nachweis darüber zu erhalten, muss der Arbeitgeber im Vorfeld einen Antrag auf die Bescheinigung A1 beim zuständigen Sozialversicherungsträger stellen. Dies ist ausschließlich elektronisch möglich - entweder über ein zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm oder über sv.net .
Häufig gestellte Fragen und Antworten zur A1-Bescheinigung haben wir für Sie in unseren FAQ zusammengestellt.
Auf der Webseite der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA) erhalten Sie das Merkblatt "Arbeiten in Italien".
Meldepflichten
Als Staatsangehörige eines EU-Landes haben Deutsche das Recht, ohne weitere Formalitäten in Italien einzureisen und bis zu drei Monate lang dort zu leben.
Wer allerdings eine Erwerbstätigkeit in Italien aufnimmt oder Mitarbeiter nach Italien entsendet, muss spätestens bis zum Tag vor Beginn der Entsendung eine Anmeldung im Portal Cliclavoro vornehmen, dem Meldesystem des italienischen Arbeitsministeriums.
Werden die Meldepflichten missachtet, drohen seit 2019 empfindliche Geldbußen, wie die deutsch-italienische Handelskammer mitteilt. Allerdings hat es laut IHK-Konstanz inzwischen Klärungen dahingehend gegeben, dass der reine Messebesuch nicht der Meldepflicht unterliegt.