Bulgarien
Bulgarien gehört als junges EU-Land zu den Staaten mit engen wirtschaftlichen Beziehungen zu Deutschland. Dort zu arbeiten, ist dank der Arbeitnehmerfreizügigkeit für EU- und EWR-Bürger ohne entsprechende Erlaubnis möglich. Allerdings bestehen Meldepflichten.
Nach Angaben des Auswärtigen Amts ist Deutschland für Bulgarien ein zentraler strategischer Partner in der EU - politisch und wirtschaftlich. Rund 5.000 deutsche Firmen sind im Geschäft mit dem Balkanland tätig, davon unterhalten etwa 1.200 eine eigene Vertretung vor Ort. Aufgrund seiner Lage spielt Bulgarien eine wichtige Rolle als Transitland zwischen der Türkei und Deutschland.
Als Vorbereitung auf Geschäftsreisen und Entsendungen wird empfohlen, die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts zu beachten. Außerdem sollten Deutsche sich in die Krisenvorsorgeliste (ELEFAND) des Auswärtigen Amts eintragen.
Sozialversicherung
Entsenden Sie einen Mitarbeiter nach Bulgarien, gilt deutsches Sozialversicherungsrecht weiter, wenn die Voraussetzungen zur Ausstrahlung erfüllt sind. Um einen entsprechenden Nachweis darüber zu erhalten, muss der Arbeitgeber im Vorfeld einen Antrag auf die Bescheinigung A1 an den zuständigen Sozialversicherungsträger stellen. Dies ist ausschließlich elektronisch entweder über ein zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm oder über sv.net möglich.
Auf der Webseite der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA) erhalten Sie das Merkblatt "Arbeiten in Bulgarien".
Häufig gestellte Fragen und Antworten zur A1-Bescheinigung haben wir für Sie in unseren FAQ zusammengestellt.