Bulgarien
Bulgarien ist als EU-Mitglied seit 2007 wirtschaftlich eng mit Deutschland verbunden. Dort zu arbeiten, ist für EU‑ und EWR‑Bürger:innen dank der Arbeitnehmerfreizügigkeit ohne spezielle Arbeitserlaubnis möglich; es bestehen jedoch Meldepflichten gegenüber den zuständigen Behörden.
Nach Angaben des Auswärtigen Amts ist Deutschland für Bulgarien ein zentraler strategischer Partner in der EU. Rund 5.000 deutsche Unternehmen sind im Geschäft mit dem Balkanland tätig, etwa 1.200 unterhalten eine eigene Vertretung vor Ort.
Durch seine Lage spielt Bulgarien eine wichtige Rolle als Transitland zwischen Deutschland und der Türkei.
Einreise und Visum
Deutsche Staatsbürger:innen können für bis zu 90 Tage visumfrei einreisen.
Für längere Aufenthalte beantragen Sie bei der örtlichen Migrationsbehörde eine Anmeldebescheinigung ("Bescheinigung für EU-Bürger") für Ihre Mitarbeitenden.
Sozialversicherung
Wenn Sie Mitarbeitende in ein Land mit einer A1-Pflicht entsenden, gilt deutsches Sozialversicherungsrecht weiter - vorausgesetzt die Voraussetzungen zur Ausstrahlung werden erfüllt.
Beantragen Sie vorab die A1-Bescheinigung beim zuständigen Sozialversicherungsträger - entweder über ein zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm oder über das SV-Meldeportal .
Mehr Infos finden Sie in den Länderspezifischen Informationen der DVKA oder in unseren FAQs zur A1-Bescheinigung .
Reise- und Sicherheitshinweise
Das Auswärtige Amt informiert über die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise - suchen Sie dort einfach nach dem Entsendeland.