Estland
Deutschland und Estland pflegen enge wirtschaftliche Beziehungen mit vielen Kooperationen. Estland ist EU- und Schengen-Mitglied. Deutsche Staatsangehörige reisen zwar visumfrei ein, müssen aber über das Portal TEIS gemeldet werden.
Einreise und Visum
Als EU- und Schengen-Mitglied hat Estland keine Binnengrenzkontrollen mehr an Land- und Seegrenzen, doch ausländische Besucher:innen müssen einen gültigen Ausweis mitführen.
Offizielle Hinweise zu Reisen, Aufenthalt und Sicherheit bietet die Botschaft Estlands in Berlin.
Sozialversicherung
Wenn Sie Mitarbeitende in ein Land mit einer A1-Pflicht entsenden, gilt deutsches Sozialversicherungsrecht weiter - vorausgesetzt die Voraussetzungen zur Ausstrahlung werden erfüllt.
Beantragen Sie vorab die A1-Bescheinigung beim zuständigen Sozialversicherungsträger - entweder über ein zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm oder über das SV-Meldeportal .
Mehr Infos finden Sie in den Länderspezifischen Informationen der DVKA oder in unseren FAQs zur A1-Bescheinigung .
Meldepflicht
In Estland gilt nach der EU-Entsenderichtlinie eine Meldepflicht für vorübergehend entsandte Beschäftigte.
Das bedeutet für Sie: Melden Sie Ihre Mitarbeitenden vor Arbeitsbeginn über das Portal TEIS (Tööinspektsiooni elektrooniline infosüsteem) an - u. a. mit Angaben zur Firma, Kontaktperson, Einsatzzeitraum, Ort und A1-Bescheinigung.
Gut zu wissen: Auf der Seite der estnischen Behörde finden Sie Infos zu Business Trips (kurze Dienstreisen bis 30 Tage), Arbeitsbedingungen bei Entsendungen und zur Leiharbeit.
Reise- und Sicherheitshinweise
Das Auswärtige Amt informiert über die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise - suchen Sie dort einfach nach dem Entsendeland.