Kontakt

Einreise und Visum

Als EU- und Schengen-Mitglied hat Estland keine Binnengrenzkontrollen mehr an Land- und Seegrenzen, doch ausländische Besucher:innen müssen einen gültigen Ausweis mitführen. 

Offizielle Hinweise zu Reisen, Aufenthalt und Sicherheit bietet die Botschaft Estlands in Berlin

Sozialversicherung

Wenn Sie Mitarbeitende in ein Land mit einer A1-Pflicht entsenden, gilt deutsches Sozialversicherungsrecht weiter - vorausgesetzt die Voraussetzungen zur Ausstrahlung werden erfüllt.

Beantragen Sie vorab  die A1-Bescheinigung beim zuständigen Sozialversicherungsträger - entweder über ein zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm oder über das  SV-Meldeportal .

Mehr Infos finden Sie in den Länderspezifischen Informationen der DVKA oder in unseren FAQs zur A1-Bescheinigung .

Meldepflicht

In Estland gilt nach der EU-Entsenderichtlinie eine Meldepflicht für vorübergehend entsandte Beschäftigte. 

Das bedeutet für Sie: Melden Sie Ihre Mitarbeitenden vor Arbeitsbeginn über das Portal TEIS (Tööinspektsiooni elektrooniline infosüsteem) an - u. a. mit Angaben zur Firma, Kontaktperson, Einsatzzeitraum, Ort und A1-Bescheinigung. 

Gut zu wissen: Auf der Seite der estnischen Behörde finden Sie Infos zu Business Trips (kurze Dienstreisen bis 30 Tage), Arbeitsbedingungen bei Entsendungen und zur Leiharbeit.

Reise- und Sicherheitshinweise

Das Auswärtige Amt informiert über die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise - suchen Sie dort einfach nach dem Entsendeland.