Konsularische Informationen für Reisende erteilt die Botschaft der Republik Estland in Berlin. Besucher aus dem Ausland sind aufgefordert, den Ausweis mitzuführen, auch wenn die Binnengrenzkontrollen an den Land- und Seegrenzen seit dem Schengen-Beitritt Estlands aufgehoben wurden.

Sozialversicherung

Entsenden Sie einen Mitarbeiter in ein Land, in dem die A1-Bescheinigung vorgelegt werden muss, gilt deutsches Sozialversicherungsrecht weiter, wenn die Voraussetzungen zur Ausstrahlung erfüllt sind.

Um einen entsprechenden Nachweis darüber zu erhalten, muss der Arbeitgeber im Vorfeld einen Antrag auf die Bescheinigung A1 an den zuständigen Sozialversicherungsträger stellen. Dies ist ausschließlich elektronisch möglich - entweder über ein zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm oder über das  SV-Meldeportal .

Auf der Webseite der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA) finden Sie die "Merkblätter Arbeiten in ..." - mit länderspezifischen Informationen zur Sozialversicherung: Klicken Sie dort ins Suchfeld und wählen das gewünschte Land aus.

Darüber hinaus haben wir häufig gestellte Fragen und Antworten zur A1-Bescheinigung  für Sie zusammengestellt.

Meldepflicht

In Estland gilt gemäß der EU-Entsenderichtlinie eine Meldepflicht für vorübergehend entsandte Arbeitnehmer. Arbeitgeber müssen ihre Mitarbeiter per Formular registrieren und dieses per E-Mail an die nationale Arbeitsbehörde "Tööinspektsioon" senden. Auf ihrer Internetseite bietet die Behörde Informationen in englischer Sprache rund um Business Trips - etwa zu den in Estland geltenden Arbeitsbedingungen bei Entsendungen sowie zum Thema Leiharbeit.

Reise- und Sicherheitsinformationen

Das Auswärtige Amt hält Sie über die aktuellen Reise- und Sicherheitsbedingungen auf dem Laufenden. Geben Sie dort einfach das gewünschte Entsendeland in das Suchfeld ein.