Alle Voraussetzungen für die Entsendung von Arbeitnehmern sind auf einer speziellen Webseite des finnischen Ministeriums für Arbeitsschutz und Gesundheit in englischer Sprache zu finden. Die Botschaft von Finnland in Berlin hat auf ihrer Internetseite alle wichtigen Informationen zum Arbeiten, Studieren und Leben in Finnland zusammengestellt. 

Auch die deutsche Botschaft in Helsinki bietet umfangreiche Informationen rund um die Arbeit in Finnland. Dort finden sich auch die Links zu den wichtigsten Behörden in dem skandinavischen Land.

Sozialversicherung

Entsenden Sie einen Mitarbeiter in ein Land, in dem die A1-Bescheinigung vorgelegt werden muss, gilt deutsches Sozialversicherungsrecht weiter, wenn die Voraussetzungen zur Ausstrahlung erfüllt sind.

Um einen entsprechenden Nachweis darüber zu erhalten, muss der Arbeitgeber im Vorfeld einen Antrag auf die Bescheinigung A1 an den zuständigen Sozialversicherungsträger stellen. Dies ist ausschließlich elektronisch möglich - entweder über ein zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm oder über das  SV-Meldeportal .

Auf der Webseite der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA) finden Sie die "Merkblätter Arbeiten in ..." - mit länderspezifischen Informationen zur Sozialversicherung: Klicken Sie dort ins Suchfeld und wählen das gewünschte Land aus.

Darüber hinaus haben wir häufig gestellte Fragen und Antworten zur A1-Bescheinigung  für Sie zusammengestellt.

Meldepflichten

Wenn Sie Mitarbeiter nach Finnland entsenden, müssen Sie diese über ein entsprechendes Online-Formular bei der Arbeitsschutzbehörde Tyosuojelu anmelden. Auf der Webseite der Behörde finden Sie die Informationen zu den Meldepflichten in englischer Sprache.

Reise- und Sicherheitsinformationen

Das Auswärtige Amt hält Sie über die aktuellen Reise- und Sicherheitsbedingungen auf dem Laufenden. Geben Sie dort einfach das gewünschte Entsendeland in das Suchfeld ein.