Finnland
Als EU-Staatsbürger genießen Deutsche in Finnland das Recht auf Arbeitnehmerfreizügigkeit. Arbeitgeber müssen entsandte Mitarbeiter spätestens am ersten Tag des Einsatzes melden.
Alle Voraussetzungen für die Entsendung von Arbeitnehmern sind auf einer speziellen Webseite des finnischen Ministeriums für Arbeitsschutz und Gesundheit in englischer Sprache zu finden. Die Botschaft von Finnland in Berlin hat auf ihrer Internetseite alle wichtigen Informationen zum Arbeiten, Studieren und Leben in Finnland zusammengestellt.
Auch die deutsche Botschaft in Helsinki bietet umfangreiche Informationen rund um die Arbeit in Finnland. Dort finden sich auch die Links zu den wichtigsten Behörden in dem skandinavischen Land.
Sozialversicherung
Entsenden Sie einen Mitarbeiter nach Finnland, gilt deutsches Sozialversicherungsrecht weiter, wenn die Voraussetzungen zur Ausstrahlung erfüllt sind. Um einen entsprechenden Nachweis darüber zu erhalten, muss der Arbeitgeber im Vorfeld einen Antrag auf die Bescheinigung A1 beim zuständigen Sozialversicherungsträger stellen. Dies ist ausschließlich elektronisch möglich - entweder über ein zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm oder über sv.net .
Auf der Webseite der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA) erhalten Sie das Merkblatt "Arbeiten in Finnland".
Häufig gestellte Fragen und Antworten zur A1-Bescheinigung haben wir für Sie in unseren FAQ zusammengestellt.
Meldepflichten
Wenn Sie Mitarbeiter nach Finnland entsenden, müssen Sie diese über ein entsprechendes Online-Formular bei der Arbeitsschutzbehörde Tyosuojelu anmelden. Auf der Webseite der Behörde finden Sie die Informationen zu den Meldepflichten in englischer Sprache.
Reise- und Sicherheitsinformationen
Bitte beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts.