Kontakt

Einreise und Visum

Für deutsche Staatsangehörige ist die Einreise nach Griechenland visumfrei möglich - ein gültiger Personalausweis oder Reisepass reicht hierfür aus. 

Bei längeren Aufenthalten (über 90 Tage) brauchen Ihre Mitarbeitenden eine Anmeldebescheinigung (EU residence certificate). 

Personen aus Drittstaaten, die in Deutschland beschäftigt sind und nach Griechenland entsandt werden, sollten rechtzeitig prüfen, ob zusätzliche Visa- oder Aufenthaltsgenehmigungen notwendig sind.

Sozialversicherung

Wenn Sie Mitarbeitende in ein Land mit einer A1-Pflicht entsenden, gilt deutsches Sozialversicherungsrecht weiter - vorausgesetzt die Voraussetzungen zur Ausstrahlung werden erfüllt.

Beantragen Sie vorab  die A1-Bescheinigung beim zuständigen Sozialversicherungsträger - entweder über ein zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm oder über das  SV-Meldeportal .

Mehr Infos finden Sie in den Länderspezifischen Informationen der DVKA oder in unseren FAQs zur A1-Bescheinigung .

Meldepflicht

Arbeitgeber müssen Entsendungen nach Griechenland bei der zuständigen Arbeitsbehörde anmelden - spätestens zum Einsatzbeginn. 

Die rechtlichen Grundlagen und Regelungen finden Sie auf der Seite des griechischen Arbeitsministeriums (YPAKP)

Weitere Infos erhalten Sie auch bei der für Sie zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK).

Reise- und Sicherheitshinweise

Das Auswärtige Amt informiert über die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise - suchen Sie dort einfach nach dem Entsendeland.