Sozialversicherung

Entsenden Sie einen Mitarbeiter nach Griechenland, gilt deutsches Sozialversicherungsrecht weiter, wenn die Voraussetzungen zur Ausstrahlung erfüllt sind. Um einen entsprechenden Nachweis darüber zu erhalten, muss der Arbeitgeber im Vorfeld einen Antrag auf die Bescheinigung A1 beim zuständigen Sozialversicherungsträger stellen. Dies ist ausschließlich elektronisch möglich - entweder über ein zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm oder über eine Ausfüllhilfe wie  sv.net .

Auf der Webseite der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA) erhalten Sie das Merkblatt "Arbeiten in Griechenland".

In unseren FAQ finden Sie weitere Informationen zur A1-Bescheinigung .

Meldepflicht

Entsendungen nach Griechenland müssen durch den Arbeitgeber spätestens am Tag des Einsatzbeginns bei der zuständigen Arbeitsbehörde angemeldet werden. Die Grundlagen und Regeln stehen auf der Internetseite des Ministeriums YPAKP zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie bei der für Sie zuständigen IHK.

Reise- und Sicherheitsinformationen

Aktuelle Hinweise für Reisen nach Griechenland finden Arbeitgeber und Arbeitnehmer auch auf der Internetseite des Auswärtigen Amts.