Großbritannien / Vereinigtes Königreich und Nordirland
Seit Februar 2020 ist das Vereinigte Königreich (UK) kein Mitglied der EU mehr. Seit 2021 gilt das EU-UK-Handels- und Kooperationsabkommen (TCA) - auch für den internationalen Personaleinsatz.
Das Sozialversicherungsrecht für befristete Auslandseinsätze entspricht weitgehend der VO (EG) 883-2004 , wie die DVKA bestätigt. Die Arbeitnehmerfreizügigkeit endete jedoch mit dem Brexit.
Einreise und ETA
Staatsangehörige der EU- und EWR-Staaten sowie der Schweiz können für Aufenthalte unter 6 Monaten visumfrei mit einem Reisepass einreisen.
Seit 2025 müssen Reisende außerdem eine elektronische Reisegenehmigung (ETA) beantragen. Die ETA ist 2 Jahre gültig und kann für mehrmalige Einreisen genutzt werden.
Woher bekomme ich die ETA? Alles zum ETA-Antrag finden Sie im Artikel Einreise nach Großbritannien und Nordirland - seit April 2025 nur mit ETA .
Wichtig: Ab dem 25. Februar 2026 prüfen Grenzbehörden streng, ob eine ETA beantragt wurde.
Visum - bei Aufenthalten über 6 Monaten
Für längere berufliche Aufenthalte müssen Ihre Mitarbeitenden neben der ETA auch noch ein Visum beantragen - die Kriterien finden Sie auf gov.uk.
Sozialversicherung
Wenn Sie Mitarbeitende in ein Land mit einer A1-Pflicht entsenden, gilt deutsches Sozialversicherungsrecht weiter - vorausgesetzt die Voraussetzungen zur Ausstrahlung werden erfüllt.
Beantragen Sie vorab die A1-Bescheinigung beim zuständigen Sozialversicherungsträger - entweder über ein zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm oder über das SV-Meldeportal .
Mehr Infos finden Sie in den Länderspezifischen Informationen der DVKA oder in unseren FAQs zur A1-Bescheinigung .
Reise- und Sicherheitshinweise
Das Auswärtige Amt informiert über die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise - suchen Sie dort einfach nach dem Entsendeland.