Kontakt

Seit dem 1. Januar 2023 gehört Kroatien zum Schengen-Raum. Daher finden seitdem grundsätzliche keine Grenz- und Passkontrollen an der slowenisch-kroatischen und an der ungarisch-kroatischen Grenze mehr statt. Allerdings wurden mit Wirkung zum 21. Oktober 2023 vorübergehende Grenz- und Passkontrollen an der Landgrenze zu Slowenien eingeführt. Reisende - auch Kinder - müssen in der Lage sein, sich durch gültige Reisepässe oder Personalausweise auszuweisen. Führerscheine oder Geburtsurkunden für Kinder genügen nicht als Legitimation.

Darüber hinaus wird beim Überschreiten der Schengen-Außengrenzen sowohl die Gültigkeit von Reisedokumenten überprüft als auch jedes Reisedokument systematisch mit Datenbanken abgeglichen. Diese Kontrollen betrfeffen auch EU-Bürger und andere Personen, die Freizügigkeit in der EU genießen. Sie gilt an allen Außengrenzen (Luft-, See- und Landgrenzen) des Schengenraums und wird sowohl bei der Einreise als auch bei der Ausreise durchgeführt.

Reise- und Sicherheitsinformationen

Das Auswärtige Amt hält Sie über die aktuellen Reise- und Sicherheitsbedingungen auf dem Laufenden. Geben Sie dort einfach das gewünschte Entsendeland in das Suchfeld ein.

Sozialversicherung

Entsenden Sie einen Mitarbeiter in ein Land, in dem die A1-Bescheinigung vorgelegt werden muss, gilt deutsches Sozialversicherungsrecht weiter, wenn die Voraussetzungen zur Ausstrahlung erfüllt sind.

Um einen entsprechenden Nachweis darüber zu erhalten, muss der Arbeitgeber im Vorfeld einen Antrag auf die Bescheinigung A1 an den zuständigen Sozialversicherungsträger stellen. Dies ist ausschließlich elektronisch möglich - entweder über ein zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm oder über das  SV-Meldeportal .

Auf der Webseite der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA) finden Sie die "Merkblätter Arbeiten in ..." - mit länderspezifischen Informationen zur Sozialversicherung: Klicken Sie dort ins Suchfeld und wählen das gewünschte Land aus.

Darüber hinaus haben wir häufig gestellte Fragen und Antworten zur A1-Bescheinigung  für Sie zusammengestellt.

Meldepflichten

Wenn Sie planen, Arbeitnehmer nach Kroatien zu entsenden, müssen Sie dies dem kroatischen Arbeitsministerium melden. Die Formulare sowie weitere Informationen zur Meldepflicht finden Sie auf der Seite des Arbeitsministeriums. Auch jede Änderung der übermittelten Daten muss gemeldet werden. Bei Missachtung der Meldepflichten drohen Bußgelder.