Sozialversicherung

Entsenden Sie einen Mitarbeiter in das EU-Ausland, gilt deutsches Sozialversicherungsrecht weiter, wenn die Voraussetzungen zur Ausstrahlung erfüllt sind. Um einen entsprechenden Nachweis darüber zu erhalten, muss der Arbeitgeber im Vorfeld einen Antrag auf die Bescheinigung A1 beim zuständigen Sozialversicherungsträger  stellen. Dies ist ausschließlich elektronisch möglich - entweder über ein zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm oder über sv.net .

Auf der Webseite der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA) erhalten Sie das Merkblatt "Arbeiten in Litauen".

Häufig gestellte Fragen und Antworten zur A1-Bescheinigung  haben wir für Sie in unseren FAQ zusammengestellt. Bitte beachten Sie auch die Reise- und Sicherheitsinformationen des Auswärtigen Amts.

Meldepflicht

Bei Entsendungen von ausländischen Arbeitnehmern nach Litauen ist im Vorfeld eine Meldung erforderlich. Details zur Meldepflicht sind der Webseite der litauischen Regierung unter dem Stichwort "posting of workers" zu entnehmen.