Litauen
Litauen gehört bereits seit 2004 zur Europäischen Union. Das Land ist Mitglied der Euro-Zone und ist dem Schengener Abkommen beigetreten. Reisende aus anderen EU-Staaten sind lediglich dazu verpflichtet, ein gültiges Ausweispapier dabei zu haben, um auf Aufforderung die Identität nachzuweisen.
Sozialversicherung
Entsenden Sie einen Mitarbeiter in das EU-Ausland, gilt deutsches Sozialversicherungsrecht weiter, wenn die Voraussetzungen zur Ausstrahlung erfüllt sind. Um einen entsprechenden Nachweis darüber zu erhalten, muss der Arbeitgeber im Vorfeld einen Antrag auf die Bescheinigung A1 beim zuständigen Sozialversicherungsträger stellen. Dies ist ausschließlich elektronisch möglich - entweder über ein zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm oder über sv.net .
Auf der Webseite der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA) erhalten Sie das Merkblatt "Arbeiten in Litauen".
Häufig gestellte Fragen und Antworten zur A1-Bescheinigung haben wir für Sie in unseren FAQ zusammengestellt. Bitte beachten Sie auch die Reise- und Sicherheitsinformationen des Auswärtigen Amts.
Meldepflicht
Bei Entsendungen von ausländischen Arbeitnehmern nach Litauen ist im Vorfeld eine Meldung erforderlich. Details zur Meldepflicht sind der Webseite der litauischen Regierung unter dem Stichwort "posting of workers" zu entnehmen.