Kontakt

Einreise und Visum

EU-, EWR- und Schweizer Bürger:innen reisen visumfrei ein und dürfen bis 90 Tage bleiben. 

Für längere Aufenthalte (z. B. Arbeit, Studium) beantragen Sie bei der Migrationsbehörde einen Aufenthaltstitel über das MIGRIS-Portal.

Hinweis: Drittstaatsangehörige brauchen ggf. ein Schengen-Visum - Infos zum Antrag finden Sie beim litauischen Innenministerium.

Sozialversicherung

Wenn Sie Mitarbeitende in ein Land mit einer A1-Pflicht entsenden, gilt deutsches Sozialversicherungsrecht weiter - vorausgesetzt die Voraussetzungen zur Ausstrahlung werden erfüllt.

Beantragen Sie vorab  die A1-Bescheinigung beim zuständigen Sozialversicherungsträger - entweder über ein zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm oder über das  SV-Meldeportal .

Mehr Infos finden Sie in den Länderspezifischen Informationen der DVKA oder in unseren FAQs zur A1-Bescheinigung .

Meldepflicht

Melden Sie Entsendungen von Mitarbeitenden vorab der staatlichen Arbeitsinspektion (VDI)

Reise- und Sicherheitshinweise

Das Auswärtige Amt informiert über die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise - suchen Sie dort einfach nach dem Entsendeland.