Litauen
Litauen ist seit 2004 EU-Mitglied und seit 2007 im Schengen-Raum. EU-, EWR- und Schweizer Bürger:innen reisen mit gültigem Ausweis visumfrei ein - bis zu 90 Tagen. Bei längeren Aufenthalten müssen Sie jedoch einen Aufenthaltsschein beantragen.
Einreise und Visum
EU-, EWR- und Schweizer Bürger:innen reisen visumfrei ein und dürfen bis 90 Tage bleiben.
Für längere Aufenthalte (z. B. Arbeit, Studium) beantragen Sie bei der Migrationsbehörde einen Aufenthaltstitel über das MIGRIS-Portal.
Hinweis: Drittstaatsangehörige brauchen ggf. ein Schengen-Visum - Infos zum Antrag finden Sie beim litauischen Innenministerium.
Sozialversicherung
Wenn Sie Mitarbeitende in ein Land mit einer A1-Pflicht entsenden, gilt deutsches Sozialversicherungsrecht weiter - vorausgesetzt die Voraussetzungen zur Ausstrahlung werden erfüllt.
Beantragen Sie vorab die A1-Bescheinigung beim zuständigen Sozialversicherungsträger - entweder über ein zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm oder über das SV-Meldeportal .
Mehr Infos finden Sie in den Länderspezifischen Informationen der DVKA oder in unseren FAQs zur A1-Bescheinigung .
Meldepflicht
Melden Sie Entsendungen von Mitarbeitenden vorab der staatlichen Arbeitsinspektion (VDI).
Reise- und Sicherheitshinweise
Das Auswärtige Amt informiert über die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise - suchen Sie dort einfach nach dem Entsendeland.