Malta
Zahlreiche internationale Unternehmen haben ihren Firmensitz in Malta. EU-Unternehmen müssen bei Entsendungen Meldepflichten einhalten.
Einreise und Visum
EU-, EWR- und Schweizer Bürger:innen reisen mit gültigem Ausweis visumfrei für bis zu 90 Tage ein.
Bei längeren Aufenthalten müssen Sie für Ihre Mitarbeitenden eine Aufenthaltserlaubnis über Identity Malta beantragen.
Sozialversicherung
Wenn Sie Mitarbeitende in ein Land mit einer A1-Pflicht entsenden, gilt deutsches Sozialversicherungsrecht weiter - vorausgesetzt die Voraussetzungen zur Ausstrahlung werden erfüllt.
Beantragen Sie vorab die A1-Bescheinigung beim zuständigen Sozialversicherungsträger - entweder über ein zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm oder über das SV-Meldeportal .
Mehr Infos finden Sie in den Länderspezifischen Informationen der DVKA oder in unseren FAQs zur A1-Bescheinigung .
Meldepflicht
Melden Sie Ihre Mitarbeitenden vorab über das Formular Notification of a Posted Worker to Malta beim Department of Instustrial and Employment Relation (DIER) an - zusammen mit einer Kopie des Arbeitsvertrags.
Reise- und Sicherheitshinweise
Das Auswärtige Amt informiert über die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise - suchen Sie dort einfach nach dem Entsendeland.