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Sozialversicherung

Entsenden Sie Mitarbeitende in ein Land, in dem die A1-Bescheinigung vorgelegt werden muss, gilt deutsches Sozialversicherungsrecht weiter, wenn die Voraussetzungen zur Ausstrahlung erfüllt sind.

Um einen entsprechenden Nachweis darüber zu erhalten, müssen Sie als Arbeitgeber im Vorfeld einen Antrag auf die Bescheinigung A1 an den zuständigen Sozialversicherungsträger stellen. Dies ist ausschließlich elektronisch möglich - entweder über ein zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm oder über das  SV-Meldeportal .

Weitere wichtige Hinweise erhalten Sie bei der DVKA in den "Länderspezifischen Informationen" zum gewünschten Land.

Darüber hinaus haben wir häufig gestellte Fragen und Antworten zur A1-Bescheinigung  für Sie zusammengestellt.

Meldepflicht

Arbeitgeber müssen den geplanten Einsatz von Mitarbeitern im Vorfeld über das Formular "Notification of a Posted Worker to Malta" an die Direktion für Arbeits- und Beschäftigungsbeziehungen (DIER) melden. Auf der DIER-Webseite informiert die Behörde in englischer Sprache über die Arbeitsbedingungen für entsandte Erwerbstätige aus dem Ausland. Dem Dokument muss eine Kopie des Arbeitsvertrags beigefügt werden. Eine Kopie des Antrags muss zudem für Kontrollen bei dem Unternehmen aufbewahrt werden, bei dem der entsandte Arbeitnehmer im Einsatz ist. 

Reise- und Sicherheitshinweise

Das Auswärtige Amt hält Sie über die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise auf dem Laufenden. Geben Sie dort einfach das gewünschte Entsendeland in das Suchfeld ein.