Kontakt

Sozialversicherung

Wenn Sie Mitarbeitende in ein Land mit einer A1-Pflicht entsenden, gilt deutsches Sozialversicherungsrecht weiter - sofern die Voraussetzungen zur Ausstrahlung erfüllt werden.

Beantragen Sie vorab die A1-Bescheinigung beim zuständigen Sozialversicherungsträger : entweder über ein zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm oder über das  SV-Meldeportal .

Mehr Infos finden Sie in den Länderspezifischen Informationen der DVKA oder in unseren FAQs zur A1-Bescheinigung .

Einreise und Visum

EU-, EWR- und Schweizer Bürger:innen reisen mit gültigem Ausweis visumfrei für bis zu 90 Tage ein. 

Bei längeren Aufenthalten müssen Sie für Ihre Mitarbeitenden eine Aufenthaltserlaubnis über Identity Malta beantragen.

Meldepflicht

Melden Sie Ihre Mitarbeitenden vorab über die Notification of a Posted Worker to Malta beim Department of Industrial and Employment Relations (DIER) an. Bitte fügen Sie eine Kopie des Arbeitsvertrags bei. 

Reise- und Sicherheitshinweise

Das Auswärtige Amt informiert über die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise - geben Sie dort einfach das Entsendeland ins Suchfeld ein.