Malta
In Malta haben zahlreiche internationale Unternehmen ihren Firmensitz. Entsenden Unternehmen aus anderen Ländern der Europäischen Union Mitarbeiter in den Inselstaat, müssen Meldepflichten beachtet werden.
Sozialversicherung
Entsenden Sie einen Mitarbeiter in das EU-Ausland, gilt deutsches Sozialversicherungsrecht weiter, wenn die Voraussetzungen zur Ausstrahlung erfüllt sind. Um einen entsprechenden Nachweis darüber zu erhalten, muss der Arbeitgeber im Vorfeld einen Antrag auf die Bescheinigung A1 beim zuständigen Sozialversicherungsträger stellen. Dies ist ausschließlich elektronisch möglich - entweder über ein zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm oder über sv.net .
Auf der Webseite der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA) erhalten Sie das Merkblatt "Arbeiten in Malta".
Häufig gestellte Fragen und Antworten zur A1-Bescheinigung haben wir für Sie zusammengestellt.
Meldepflicht
Arbeitgeber müssen den geplanten Einsatz von Mitarbeitern im Vorfeld über das Formular "Notification of a Posted Worker to Malta" an die Direktion für Arbeits- und Beschäftigungsbeziehungen (DIER) melden. Auf der DIER-Webseite informiert die Behörde in englischer Sprache über die Arbeitsbedingungen für entsandte Erwerbstätige aus dem Ausland. Dem Dokument muss eine Kopie des Arbeitsvertrags beigefügt werden. Eine Kopie des Antrags muss zudem für Kontrollen bei dem Unternehmen aufbewahrt werden, bei dem der entsandte Arbeitnehmer im Einsatz ist.
Reise- und Sicherheitshinweise
Das Auswärtige Amt hält Sie über die Reise- und Sicherheitsbedingungen auf dem Laufenden.