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Sozialversicherung

Wenn Sie Mitarbeitende in ein Land mit einer A1-Pflicht entsenden, gilt deutsches Sozialversicherungsrecht weiter - vorausgesetzt die Voraussetzungen zur Ausstrahlung werden erfüllt.

Beantragen Sie vorab  die A1-Bescheinigung beim zuständigen Sozialversicherungsträger - entweder über ein zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm oder über das  SV-Meldeportal .

Mehr Infos finden Sie in den Länderspezifischen Informationen der DVKA oder in unseren FAQs zur A1-Bescheinigung .

Keine EU-Staatsbürgerschaft

Bei Entsendungen von Drittstaatsangehörigen nach Dänemark, Liechtenstein, Norwegen oder in die Schweiz stellen Sie einen separaten Antrag beim Sozialversicherungsträger.  

Ist die Person bei der Techniker versichert? Dann füllen Sie den Antrag für Drittstaatsangehörige aus und schicken Sie diesen einfach an uns:

Antrag auf Entsendung für Drittstaatsangehörige (PDF, 1.2 MB)

Meldepflicht

Norwegen gehört nicht zur Europäischen Union, ist allerdings Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraums. Aufträge, die von Ausländern ausgeführt werden, müssen grundsätzlich angemeldet werden. Ausnahmen von dieser Meldepflicht bestehen bei Arbeiten mit einem Auftragswert unter 20.000 Norwegischen Kronen (rund 2.000 Euro) oder wenn der Auftraggeber eine Privatperson ist. Ausführliche Informationen - auch zur Meldung von Arbeitnehmern - hält die Deutsch-Norwegische Handelskammer bereit.

Reise- und Sicherheitshinweise

Das Auswärtige Amt informiert über die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise - suchen Sie dort einfach nach dem Entsendeland.