Sozialversicherung

Entsenden Sie einen Mitarbeiter in ein Land, in dem die A1-Bescheinigung vorgelegt werden muss, gilt deutsches Sozialversicherungsrecht weiter, wenn die Voraussetzungen zur Ausstrahlung erfüllt sind.

Um einen entsprechenden Nachweis darüber zu erhalten, muss der Arbeitgeber im Vorfeld einen Antrag auf die Bescheinigung A1 an den zuständigen Sozialversicherungsträger stellen. Dies ist ausschließlich elektronisch möglich - entweder über ein zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm oder über das  SV-Meldeportal .

Auf der Webseite der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA) finden Sie die "Merkblätter Arbeiten in ..." - mit länderspezifischen Informationen zur Sozialversicherung: Klicken Sie dort ins Suchfeld und wählen das gewünschte Land aus.

Darüber hinaus haben wir häufig gestellte Fragen und Antworten zur A1-Bescheinigung  für Sie zusammengestellt.

Keine EU-Staatsbürgerschaft

Eine Besonderheit gilt für Entsendungen von Mitarbeitern nach Norwegen, die nicht die Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedsstaats besitzen: Für sie muss ein gesonderter Antrag an den Sozialversicherungsträger gestellt werden. Wenn ein solcher Mitarbeiter bei der Techniker versichert ist, füllen Sie zur Prüfung einfach den Antrag aus und senden diesen an uns. Bei kurzfristigen Entsendungen können Sie in diesen Fällen auch den Fax-Service der Techniker nutzen.

Antrag auf Entsendung für Drittstaatsangehörige (PDF, 1.0 MB)

Meldepflicht

Norwegen gehört nicht zur Europäischen Union, ist allerdings Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraums. Aufträge, die von Ausländern ausgeführt werden, müssen grundsätzlich angemeldet werden. Ausnahmen von dieser Meldepflicht bestehen bei Arbeiten mit einem Auftragswert unter 20.000 Norwegischen Kronen (rund 2.000 Euro) oder wenn der Auftraggeber eine Privatperson ist. Ausführliche Informationen - auch zur Meldung von Arbeitnehmern - hält die Deutsch-Norwegische Handelskammer in Form einer Liste mit Fragen und Antworten bereit.

Reise- und Sicherheitsinformationen

Das Auswärtige Amt hält Sie über die aktuellen Reise- und Sicherheitsbedingungen auf dem Laufenden. Geben Sie dort einfach das gewünschte Entsendeland in das Suchfeld ein.