Norwegen
Norwegen ist einer der größten Öl- und Gasexporteure der Welt und zugleich Europas größter Wasserkraftproduzent. Das Land gilt in Europa als Vorreiter im Bereich der Elektromobilität. Kernbereiche der deutsch-norwegischen Handelsbeziehungen sind laut Außenhandelskammer die Themen Energie, Bau & Infrastruktur, Digitalisierung und Nachhaltigkeit.
Einreise und Visum
EU-Bürger:innen können bis zu 90 Tage (innerhalb von 180 Tgaen) visumfrei nach Norwegen einreisen.
Wer Mitarbeitende mehr als 4 Wochen nach Norwegen entsenden will, muss in den Arbeitsverträgen diese Pflichtangaben machen:
- Geld- und Sachleistungen, die im Zusammenhang mit der Arbeit im Ausland stehen
- Bedingungen für die Rückreise der entsendeten Person (einschließlich der Kostenübernahme).
- Währung, in der das Gehalt ausgezahlt wird
Meldepflicht
Alle Mitarbeitenden, die vorübergehend in Norwegen beschäftigt werden sollen, müssen vor Beginn der Entsendung über das Behördenportal Altinn online gemeldet sein.
Die Meldung muss diese Angaben enthalten:
- zum deutschen Unternehmen
- zur entsendeten Person
- zu Ort und Dauer der Entsendung
- zur Kontaktperson in Norwegen
Zusätzlich müssen Sie das Formular RF 1199 ausfüllen - inklusive dieser Infos:
- Auftraggeber
- Ort der Beschäftigung
- Einsatzdauer
Mehr Infos zum Thema Entsendungen finden Sie beim norwegischen Service Centre for Foreign Workers (sua) und bei der Deutsch-Norwegischen Handelskammer.
Sozialversicherung
Wenn Sie Mitarbeitende in ein Land mit einer A1-Pflicht entsenden, gilt deutsches Sozialversicherungsrecht weiter - sofern die Voraussetzungen zur Ausstrahlung erfüllt werden.
Beantragen Sie vorab die A1-Bescheinigung beim zuständigen Sozialversicherungsträger : entweder über ein zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm oder über das SV-Meldeportal .
Mehr Infos finden Sie in den Länderspezifischen Informationen der DVKA oder in unseren FAQs zur A1-Bescheinigung .
Vorsicht, Doppelbesteuerung möglich
Arbeiten Deutsche in Norwegen, kann es zu einer Doppelbesteuerung kommen. Mehr zum Thema Sozialversicherung sowie Praxisbeispiele finden Sie bei TK-Lex in der Zusammenfassung " Norwegen ".
Keine EU-Staatsbürgerschaft
Bei Entsendungen von Drittstaatsangehörigen nach Dänemark, Liechtenstein oder Norwegen stellen Sie einen separaten Antrag beim Sozialversicherungsträger.
Ist die Person bei der Techniker versichert? Dann füllen Sie den Antrag für Drittstaatsangehörige aus und schicken Sie diesen einfach an uns:
Antrag auf Entsendung für Drittstaatsangehörige (PDF, 997 kB)Arbeitnehmerüberlassung
Für die Arbeitnehmerüberlassung gibt es ein Genehmigungsverfahren: Deutsche Arbeitgeber, die Beschäftigte nach Norwegen verleihen, müssen von der norwegischen Arbeitsaufsichtsbehörde (Arbeidstilsynet) genehmigt werden.
Erst wenn die Genehmigung vorliegt, ist es rechtmäßig Personal zu überlassen.
Tipp: Anträge zur Arbeitnehmerüberlassung stellen Sie elektronisch über das norwegische Behördenportal Altinn.
Reise- und Sicherheitshinweise
Das Auswärtige Amt informiert über die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise - geben Sie dort einfach das Entsendeland ins Suchfeld ein.
Sie planen, in Zukunft in Norwegen wirtschaftlich tätig zu werden?
Das gilt weiterhin für Unternehmen, die z. B. eine Tochterfirma oder eine Niederlassung in Norwegen unterhalten oder gründen möchten: Sie sind dazu verpflichtet, sich ins norwegische Handelsregister einzutragen.
Hierfür erhalten Sie eine Organisationsnummer, mit der Sie sich bei den norwegischen Behörden identifizieren können.
Sie wollen tiefer einsteigen?
Infos zu Themen wie Arbeitnehmerrechte und Arbeitsschutz oder zur europäischen Richtlinie (EU) 2019/1152 finden Sie auf der Website des GTAI.
Mehr zur Sozialversicherung in Norwegen können Sie in dieser Broschüre Arbeiten in Norwegen des GKV und der DVKA nachlesen.