Slowenien
Slowenien gehört seit 2004 zur Europäischen Union und ist außerdem Mitglied der Eurozone. Mit rund einem Fünftel des Außenhandelsvolumens ist Deutschland laut Auswärtigem Amt der mit Abstand wichtigste Handelspartner Sloweniens.
Sozialversicherung
Wenn Sie Mitarbeitende in ein Land mit einer A1-Pflicht entsenden, gilt deutsches Sozialversicherungsrecht weiter - sofern die Voraussetzungen zur Ausstrahlung erfüllt werden.
Beantragen Sie vorab die A1-Bescheinigung beim zuständigen Sozialversicherungsträger : entweder über ein zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm oder über das SV-Meldeportal .
Mehr Infos finden Sie in den Länderspezifischen Informationen der DVKA oder in unseren FAQs zur A1-Bescheinigung .
Meldepflicht
Unternehmen und Selbstständige aus anderen Staaten der EU müssen eine Erwerbstätigkeit in Slowenien bei den nationalen Behörden anmelden. Informationen für Unternehmen finden Sie auf der Seite der Slowenischen Regierung.
Für unternehmerische Aktivitäten steht die Deutsch-Slowenische Industrie- und Handelskammer zur Seite.
Reise- und Sicherheitshinweise
Das Auswärtige Amt informiert über die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise - geben Sie dort einfach das Entsendeland ins Suchfeld ein.