Kontakt

Sozialversicherung

Wenn Sie Mitarbeitende in ein Land mit einer A1-Pflicht entsenden, gilt deutsches Sozialversicherungsrecht weiter - sofern die Voraussetzungen zur Ausstrahlung erfüllt werden.

Beantragen Sie vorab die A1-Bescheinigung beim zuständigen Sozialversicherungsträger : entweder über ein zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm oder über das  SV-Meldeportal .

Mehr Infos finden Sie in den Länderspezifischen Informationen der DVKA oder in unseren FAQs zur A1-Bescheinigung .

Meldepflicht

Unternehmen und Selbstständige aus anderen Staaten der EU müssen eine Erwerbstätigkeit in Slowenien bei den nationalen Behörden anmelden. Informationen für Unternehmen finden Sie auf der Seite der Slowenischen Regierung.

Für unternehmerische Aktivitäten steht die Deutsch-Slowenische Industrie- und Handelskammer zur Seite.

Reise- und Sicherheitshinweise

Das Auswärtige Amt informiert über die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise - geben Sie dort einfach das Entsendeland ins Suchfeld ein.