Sozialversicherung

Entsenden Sie einen Mitarbeiter nach Slowenien, gilt deutsches Sozialversicherungsrecht weiter, wenn die Voraussetzungen zur Ausstrahlung erfüllt sind. Um einen entsprechenden Nachweis darüber zu erhalten, muss der Arbeitgeber im Vorfeld einen Antrag auf die Bescheinigung A1 an den zuständigen Sozialversicherungsträger stellen. Dies ist ausschließlich elektronisch möglich - entweder über ein zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm oder über sv.net

Auf der Webseite der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA) erhalten Sie das Merkblatt "Arbeiten in Slowenien".

Häufig gestellte Fragen und Antworten zur A1-Bescheinigung haben wir für Sie zusammengestellt.

Meldepflicht

Unternehmen und Selbstständige aus anderen Staaten der EU müssen eine Erwerbstätigkeit in Slowenien über ein spezielles Portal bei den nationalen Behörden anmelden. Ausführliche Informationen rund um die Entsendung nach Slowenien werden in deutscher Sprache auf der Seite für entsandte Arbeitnehmer ("napotenidelavci.si") geboten, die vom slowenischen Arbeitsministerium im Rahmen eines EU-Projekts erstellt wurde. 

Weitere Informationen

Das Auswärtige Amt hält Sie über die Reise- und Sicherheitsbedingungen auf dem Laufenden.

Für unternehmerische Aktivitäten steht die Deutsch-Slowenische Industrie- und Handelskammer zur Seite.