Spanien
Die deutsch-spanischen Wirtschaftsbeziehungen sind traditionell äußerst eng. Die Bundesrepublik ist laut Germany Trade & Invest der wichtigste Importmarkt für Spanien und steht hinter Frankreich an Platz 2 bei den exportierten Waren.
Sozialversicherung
Wenn Sie Mitarbeitende in ein Land mit einer A1-Pflicht entsenden, gilt deutsches Sozialversicherungsrecht weiter - sofern die Voraussetzungen zur Ausstrahlung erfüllt werden.
Beantragen Sie vorab die A1-Bescheinigung beim zuständigen Sozialversicherungsträger : entweder über ein zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm oder über das SV-Meldeportal .
Mehr Infos finden Sie in den Länderspezifischen Informationen der DVKA oder in unseren FAQs zur A1-Bescheinigung .
Meldepflicht
Bei Entsendungen von Mitarbeitenden nach Spanien müssen Arbeitgeber diese vor Beginn bei der jeweils zuständigen Arbeitsbehörde anmelden.
Gut zu wissen: Sofern es sich bei dem Unternehmen nicht um ein Leiharbeitsunternehmen handelt, gilt die Meldepflicht allerdings erst ab einem Einsatz von 8 Tagen.
Ausführliche Informationen zur Entsendemitteilung (Comunicación del desplazamiento) stehen in verschiedenen Sprachen zur Verfügung: Übersichtsseite zu Entsendungen nach Spanien
Reise- und Sicherheitshinweise
Das Auswärtige Amt informiert über die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise - geben Sie dort einfach das Entsendeland ins Suchfeld ein.
Auf der Seite der spanischen Regierung oder der Deutsche Handelskammer finden Sie alle wichtigen Infos über Beschäftigungen in Spanien.