Kontakt

Bei Entsendungen von Mitarbeitenden nach Spanien müssen Arbeitgeber diese vor Beginn bei der jeweils zuständigen Arbeitsbehörde anmelden. 

Gut zu wissen:  Wenn das Unternehmen kein Leiharbeitsunternehmen ist, gilt die Meldepflicht allerdings erst ab einem Einsatz von 8 Tagen

Meldepflicht

Bei Entsendungen von Mitarbeitern nach Spanien müssen Arbeitgeber diese bei der jeweils zuständigen Arbeitsbehörde vor Beginn anmelden. Sofern es sich bei dem Unternehmen nicht um ein Leiharbeitsunternehmen handelt, gilt die Meldepflicht allerdings erst ab einem Einsatz von acht Tagen. Ausführliche Informationen zur Entsendemitteilung (Comunicación del desplazamiento) stehen auf der Internetseite in englischer Sprache zur Verfügung.

Sozialversicherung

Wenn Sie Mitarbeitende in ein Land mit einer A1-Pflicht entsenden, gilt deutsches Sozialversicherungsrecht weiter - vorausgesetzt die Voraussetzungen zur Ausstrahlung werden erfüllt.

Beantragen Sie vorab  die A1-Bescheinigung beim zuständigen Sozialversicherungsträger - entweder über ein zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm oder über das  SV-Meldeportal .

Mehr Infos finden Sie in den Länderspezifischen Informationen der DVKA oder in unseren FAQs zur A1-Bescheinigung .

Reise- und Sicherheitshinweise

Das Auswärtige Amt informiert über die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise - suchen Sie dort einfach nach dem Entsendeland.

Mehr Infos

Auf der Seite der spanischen Regierung oder der Deutsche Handelskammer finden Sie alle wichtigen Infos über Beschäftigungen in Spanien.