Kontakt

Sozialversicherung

Wenn Sie Mitarbeitende in ein Land mit einer A1-Pflicht entsenden, gilt deutsches Sozialversicherungsrecht weiter - sofern die Voraussetzungen zur Ausstrahlung erfüllt werden.

Beantragen Sie vorab die A1-Bescheinigung beim zuständigen Sozialversicherungsträger : entweder über ein zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm oder über das  SV-Meldeportal .

Mehr Infos finden Sie in den Länderspezifischen Informationen der DVKA oder in unseren FAQs zur A1-Bescheinigung .

Meldepflicht

Bei Entsendungen von Mitarbeitenden nach Spanien müssen Arbeitgeber diese vor Beginn bei der jeweils zuständigen Arbeitsbehörde anmelden. 

Gut zu wissen: Sofern es sich bei dem Unternehmen nicht um ein Leiharbeitsunternehmen handelt, gilt die Meldepflicht allerdings erst ab einem Einsatz von 8 Tagen

Ausführliche Informationen zur Entsendemitteilung (Comunicación del desplazamiento) stehen in verschiedenen Sprachen zur Verfügung: Übersichtsseite zu Entsendungen nach Spanien

Reise- und Sicherheitshinweise

Das Auswärtige Amt informiert über die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise - geben Sie dort einfach das Entsendeland ins Suchfeld ein.

Auf der Seite der spanischen Regierung oder der Deutsche Handelskammer finden Sie alle wichtigen Infos über Beschäftigungen in Spanien.