Sozialversicherung

Entsenden Sie einen Mitarbeiter nach Ungarn, gilt deutsches Sozialversicherungsrecht weiter, wenn die Voraussetzungen zur Ausstrahlung erfüllt sind. Um einen entsprechenden Nachweis darüber zu erhalten, muss der Arbeitgeber im Vorfeld einen Antrag auf die Bescheinigung A1 an den zuständigen Sozialversicherungsträger  stellen. Dies ist ausschließlich elektronisch möglich - entweder über ein zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm oder über sv.net

Häufig gestellte Fragen und Antworten zur A1-Bescheinigung haben wir für Sie in unseren FAQ  zusammengestellt.

Auf der Webseite der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA) erhalten Sie das Merkblatt "Arbeiten in Ungarn".

Meldepflichten

Ausländische Firmen müssen ihre entsandten Mitarbeiter bei Dienstleistungen in Ungarn vor Arbeitsbeginn bei den lokalen Arbeitsbehörden anmelden. Hierfür gibt es ein Online-Portal mit Formularen, in denen jeweils Angaben zum Unternehmen, zum Einsatzort und zum Handelspartner in Ungarn gemacht werden müssen.

Reise- und Sicherheitsinformationen

Bitte beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts.