Ungarn
Die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Deutschland und Ungarn sind eng - mehr als ein Viertel des Außenhandels erfolgt mit der Bundesrepublik.
Sozialversicherung
Entsenden Sie einen Mitarbeiter nach Ungarn, gilt deutsches Sozialversicherungsrecht weiter, wenn die Voraussetzungen zur Ausstrahlung erfüllt sind. Um einen entsprechenden Nachweis darüber zu erhalten, muss der Arbeitgeber im Vorfeld einen Antrag auf die Bescheinigung A1 an den zuständigen Sozialversicherungsträger stellen. Dies ist ausschließlich elektronisch möglich - entweder über ein zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm oder über sv.net .
Häufig gestellte Fragen und Antworten zur A1-Bescheinigung haben wir für Sie in unseren FAQ zusammengestellt.
Auf der Webseite der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA) erhalten Sie das Merkblatt "Arbeiten in Ungarn".
Meldepflichten
Ausländische Firmen müssen ihre entsandten Mitarbeiter bei Dienstleistungen in Ungarn vor Arbeitsbeginn bei den lokalen Arbeitsbehörden anmelden. Hierfür gibt es ein Online-Portal mit Formularen, in denen jeweils Angaben zum Unternehmen, zum Einsatzort und zum Handelspartner in Ungarn gemacht werden müssen.
Reise- und Sicherheitsinformationen
Bitte beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts.