Ungarn
Die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Deutschland und Ungarn sind eng - mehr als ein Viertel des Außenhandels erfolgt mit der Bundesrepublik.
Sozialversicherung
Wenn Sie Mitarbeitende in ein Land mit einer A1-Pflicht entsenden, gilt deutsches Sozialversicherungsrecht weiter - vorausgesetzt die Voraussetzungen zur Ausstrahlung werden erfüllt.
Beantragen Sie vorab die A1-Bescheinigung beim zuständigen Sozialversicherungsträger - entweder über ein zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm oder über das SV-Meldeportal .
Mehr Infos finden Sie in den Länderspezifischen Informationen der DVKA oder in unseren FAQs zur A1-Bescheinigung .
Meldepflichten
Ausländische Firmen müssen ihre entsandten Mitarbeiter bei Dienstleistungen in Ungarn vor Arbeitsbeginn bei den lokalen Arbeitsbehörden anmelden. Hierauf weist die Deutsche Botschaft in Ungarn in einem Merkblatt hin.
Reise- und Sicherheitshinweise
Das Auswärtige Amt informiert über die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise - suchen Sie dort einfach nach dem Entsendeland.