Sozialversicherung

Entsenden Sie einen Mitarbeiter nach Zypern, gilt deutsches Sozialversicherungsrecht weiter, wenn die Voraussetzungen zur Ausstrahlung erfüllt sind. Um einen entsprechenden Nachweis darüber zu erhalten, muss der Arbeitgeber im Vorfeld einen Antrag auf die Bescheinigung A1 an den zuständigen Sozialversicherungsträger  stellen. Dies ist ausschließlich elektronisch möglich - entweder über ein zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm oder über sv.net

Auf der Webseite der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA) erhalten Sie das Merkblatt "Arbeiten in Zypern".

Häufig gestellte Fragen und Antworten zur A1-Bescheinigung haben wir für Sie zusammengestellt.

Meldepflicht

Grundsätzlich müssen ausländische Arbeitgeber jeden Arbeitnehmer melden, der in Zypern vorübergehend beschäftigt ist. Die Meldung muss per schriftlicher Stellungnahme an das zuständige Arbeitsministerium erfolgen. Welche Angaben das Dokument enthalten soll, ist der Webseite des Arbeitsministeriums zu entnehmen.

Reise- und Sicherheitshinweise

Hinweise zur Einreise nach Zypern finden Sie beim Auswärtigen Amt. Die deutsche Botschaft in Nikosia informiert auf ihrer Internetseite ausführlich über Visumangelegenheiten und gibt Informationen zum Aufenthalt in Zypern.