Kontakt

Sozialversicherung

Wenn Sie Mitarbeitende in ein Land mit einer A1-Pflicht entsenden, gilt deutsches Sozialversicherungsrecht weiter - sofern die Voraussetzungen zur Ausstrahlung erfüllt werden.

Beantragen Sie vorab die A1-Bescheinigung beim zuständigen Sozialversicherungsträger : entweder über ein zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm oder über das  SV-Meldeportal .

Mehr Infos finden Sie in den Länderspezifischen Informationen der DVKA oder in unseren FAQs zur A1-Bescheinigung .

Meldepflicht

Grundsätzlich müssen ausländische Arbeitgeber jeden Arbeitnehmer melden, der in Zypern vorübergehend beschäftigt ist.

Die Meldung muss schriftlich vor Beginn der Entsendung erfolgen und u. a. folgende Angaben enthalten:

  • zum deutschen Unternehmen,
  • zur Kontaktperson in Zypern,
  • zur Entsendung (Art der Entsendung, Ort, Dauer) und
  • zur Art der Wirtschaftstätigkeit.

Außerdem müssen Name, Beruf und Passnummer des Entsandten aufgeführt werden. 

Mehr zur Meldepflicht finden Sie auf der Webseite des Arbeitsministeriums.

Reise- und Sicherheitshinweise

Das Auswärtige Amt informiert über die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise - geben Sie dort einfach das Entsendeland ins Suchfeld ein.