Zypern
Die Republik Zypern ist volles Mitglied der Europäischen Union, gehört allerdings nicht zur Gruppe der Schengen-Staaten. Der Nordteil steht unter der Kontrolle der Türkei.
Sozialversicherung
Wenn Sie Mitarbeitende in ein Land mit einer A1-Pflicht entsenden, gilt deutsches Sozialversicherungsrecht weiter - sofern die Voraussetzungen zur Ausstrahlung erfüllt werden.
Beantragen Sie vorab die A1-Bescheinigung beim zuständigen Sozialversicherungsträger : entweder über ein zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm oder über das SV-Meldeportal .
Mehr Infos finden Sie in den Länderspezifischen Informationen der DVKA oder in unseren FAQs zur A1-Bescheinigung .
Meldepflicht
Grundsätzlich müssen ausländische Arbeitgeber jeden Arbeitnehmer melden, der in Zypern vorübergehend beschäftigt ist.
Die Meldung muss schriftlich vor Beginn der Entsendung erfolgen und u. a. folgende Angaben enthalten:
- zum deutschen Unternehmen,
- zur Kontaktperson in Zypern,
- zur Entsendung (Art der Entsendung, Ort, Dauer) und
- zur Art der Wirtschaftstätigkeit.
Außerdem müssen Name, Beruf und Passnummer des Entsandten aufgeführt werden.
Mehr zur Meldepflicht finden Sie auf der Webseite des Arbeitsministeriums.
Reise- und Sicherheitshinweise
Das Auswärtige Amt informiert über die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise - geben Sie dort einfach das Entsendeland ins Suchfeld ein.