Zypern
Die Republik Zypern ist volles Mitglied der Europäischen Union, gehört allerdings nicht zur Gruppe der Schengen-Staaten. Der Nordteil steht unter der Kontrolle der Türkei.
Sozialversicherung
Entsenden Sie einen Mitarbeiter nach Zypern, gilt deutsches Sozialversicherungsrecht weiter, wenn die Voraussetzungen zur Ausstrahlung erfüllt sind. Um einen entsprechenden Nachweis darüber zu erhalten, muss der Arbeitgeber im Vorfeld einen Antrag auf die Bescheinigung A1 an den zuständigen Sozialversicherungsträger stellen. Dies ist ausschließlich elektronisch möglich - entweder über ein zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm oder über sv.net .
Auf der Webseite der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA) erhalten Sie das Merkblatt "Arbeiten in Zypern".
Häufig gestellte Fragen und Antworten zur A1-Bescheinigung haben wir für Sie zusammengestellt.
Meldepflicht
Grundsätzlich müssen ausländische Arbeitgeber jeden Arbeitnehmer melden, der in Zypern vorübergehend beschäftigt ist. Die Meldung muss per schriftlicher Stellungnahme an das zuständige Arbeitsministerium erfolgen. Welche Angaben das Dokument enthalten soll, ist der Webseite des Arbeitsministeriums zu entnehmen.
Reise- und Sicherheitshinweise
Hinweise zur Einreise nach Zypern finden Sie beim Auswärtigen Amt. Die deutsche Botschaft in Nikosia informiert auf ihrer Internetseite ausführlich über Visumangelegenheiten und gibt Informationen zum Aufenthalt in Zypern.