Aktuelles zur eAU
In der Praxis ergeben sich immer wieder bestimmte Klär- und Sonderfälle, Fragen und Schwierigkeiten. Im Webinar können Sie diese Fragen stellen - und unsere Expert:innen veröffentlichen im Nachhinein die Antworten darauf. Wir erweitern die Frage-Antwort-Sammlung stetig. Reinschauen lohnt sich also!
Ihre Frage | Die Antwort unserer Expert:innen |
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Bei uns funktioniert leider die eAU-Abfrage bzw. Vorerkrankungsabfrage nicht. Wir erhalten immer folgenden Hinweis: Dies ist für Minijobber nicht möglich (Personengruppe). | Wichtig für die eAU-Abfrage ist, dass die Krankenkasse als Krankenkasse hinterlegt ist, nicht die Minijobzentrale. |
Ab dem vierten Tage der Arbeitsunfähigkeit (AU) muss ein Arbeitnehmer eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Die AU-Bescheinigung kann dann über das eAU-Verfahren abgerufen werden. | |
Über das neue SV Meldeportal rufe ich dann auch die eAU ab? | Ja, die Abfrage von eAU-Meldungen ist ebenfalls Bestandteil des SV-Meldeportals. |
Wenn man ein Lohnprogramm hat, braucht man trotzdem das SV Meldeportal? | Grundsätzlich nicht, evtl. aber für Meldungen, die mit dem Lohnprogramm nicht gemacht werden können, z.B. rückwirkende Meldungen wegen einer Betriebsprüfung. |
Ich habe leider erst jetzt gesehen, dass das SV-Meldeportal nicht mehr kostenlos ist, richtig? | Das ist richtig. Die gesetzliche Regelung sieht vor, dass Nutzende in angemessenem Umfang an den Kosten beteiligt werden. Die Kosten betragen hierbei 36 EUR + USt. für 3 Jahre bei der Anmeldung einer Betriebsnummer, bei mehreren Betriebsnummern 99 EUR + USt. für 3 Jahre. |
Ich bin Dienstleister, kein Steuerberater. Kann ich trotzdem die Multi-Mandanten-Version vom SV-Meldeportal nutzen? | Ja, die Multi-Mandanten-Version ist nicht auf Steuerberater beschränkt, sondern für alle Nutzer vorgesehen, die für mehrere Mandate abrechnen/melden wollen. |
Woher bekomme ich das ELSTER-Organisationzertifikat? | Um ein ELSTER-Organisationszertifikat zu beantragen, benötigt Ihr Unternehmen ein eigenes Unternehmenskonto. Das Unternehmenskonto können Sie unter "Mein Unternehmenskonto" beantragen. Dazu benötigen Sie die Steuernummer ihres Unternehmens. |
Wie lange kann sv.net noch genutzt werden? | sv.net wird zum 29.02.2024 abgeschaltet. Danach ist auch kein Zugriff auf die Daten mehr möglich. Lediglich die lokal gespeicherten Daten aus sv.net/comfort werden nach dem 29.02.2024 für einen Übergangszeitraum einsehbar sein. Wie lange dieser Übergangszeitraum sein wird, können wir Ihnen aktuell noch nicht beantworten. |
Registrierung für eine Zahlstellenmeldung: Kann man das über eine Mandatsbeantragung übermitteln? | Ja, eine Zahlstellenmeldung können Sie auch über das SV-Meldeportal erstatten. |
Was ist, wenn ich mehrere Benutzer habe, die sich unter einer Betriebsnummer anmelden müssen? | Jede Person, die sich für das SV-Meldeportal registrieren möchte, braucht ein eigenes ELSTER-Organisationszertifikat. Jedes Zertifikat ist einem Benutzerkonto und damit einem/einer bestimmten Mitarbeitenden zugeordnet. Für die Kosten ist die Anzahl der Nutzer nicht ausschlaggebend, nur für wie viele Betriebsnummern Sie Meldungen abgeben möchten. |