Familienstartzeit-Gesetz
In der Praxis ergeben sich immer wieder bestimmte Klär- und Sonderfälle, Fragen und Schwierigkeiten. Im Webinar können Sie diese Fragen stellen - und unsere Expert:innen veröffentlichen im Nachhinein die Antworten darauf. Wir erweitern die Frage-Antwort-Sammlung stetig. Reinschauen lohnt sich also!
Ihre Frage | Die Antwort unserer Expert:innen |
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Wie weist man eine Partnerschaft für das Familienstartzeit-Gesetz nach? | Ob ein Partner die Möglichkeit hat, die Familienstartzeit zu beanspruchen, stellt entweder die Frauenarztpraxis oder die Hebamme der Mutter fest und bescheinigt dies. |
Gilt das Familienstartzeit-Gesetz auch für gleichgeschlechtliche Partner? | Ja, auch hier gelten die geplanten Vorgaben. |
Gilt der Freistellungsanspruch auch für Adoptivkinder? | Das Adoptionsverfahren wird in dieser kurzen Zeit nicht abgeschlossen sein. |
Muss der Partner die zehn Tage Freistellung bei Geburt des Kindes nehmen oder dürfte man die Tage der Freistellung auch verkürzen? | Diese können selbstverständlich auch verkürzt werden. |
Welche Nachweise müssen vom Lebenspartner gegenüber | Bezüglich der Nachweispflichten sollte der Gesetzesverlauf abgewartet werden. |
Was ist, wenn der Ehemann ab Geburt Elternzeit nimmt: Sind die zehn Tage dann trotzdem möglich? | Die zehn Tage Partnerschaftsfreistellung sind getrennt zu beantragen und sind neben der Elternzeit möglich, werden jedoch auf die Elternzeit angerechnet. |
Gelten die zehn freien Arbeitstage für Väter je Geburtstag oder bei Mehrlingsgeburten je Kind, sprich bei Zwillingen zwei Mal zehn Arbeitstage? | Die zehn Arbeitstage gelten je Geburt, das bedeutet auch bei Mehrlingsgeburten zehn Arbeitstage. |
Zu wann ist die Verabschiedung des Familienstartzeitgesetzes geplant? | Ab Januar 2024 sollen die Entwürfe umgesetzt werden - erfahrungsgemäß erfolgen die endgültigen Entscheidungen dazu Mitte Dezember im Bundesrat, aber ein konkretes Datum können wir Ihnen leider noch nicht nennen. |
Besteht trotz der geplanten 10 AT bezahlte Freistellung die Möglichkeit für den Ehepartner, die Inanspruchnahme von einem Monat Elternzeit nach der Geburt des Kindes zu stellen? | Ja, das ist möglich. Beide Regelungen sind voneinander unabhängig zu sehen. |
10 Tage Freistellung: Geht es um Kalendertage oder Arbeitstage? | Das Familienstartzeitgesetz spricht von zehn Arbeitstagen. |