Ihre Frage

Die Antwort unserer Expert:innen

Wie weist man eine Partnerschaft für das Familienstartzeit-Gesetz nach?

Ob ein Partner die Möglichkeit hat, die Familienstartzeit zu beanspruchen, stellt entweder die Frauenarztpraxis oder die Hebamme der Mutter fest und bescheinigt dies.

Gilt das Familienstartzeit-Gesetz auch für gleichgeschlechtliche Partner?

Ja, auch hier gelten die geplanten Vorgaben.

Gilt der Freistellungsanspruch auch für Adoptivkinder?

Das Adoptionsverfahren wird in dieser kurzen Zeit nicht abgeschlossen sein.

Muss der Partner die zehn Tage Freistellung bei Geburt des Kindes nehmen oder dürfte man die Tage der Freistellung auch verkürzen?

Diese können selbstverständlich auch verkürzt werden.

Welche Nachweise müssen vom Lebenspartner gegenüber
dem Arbeitgeber für die Zahlung des Partnerschaftslohnes
erbracht werden?

Bezüglich der Nachweispflichten sollte der Gesetzesverlauf abgewartet werden.

Was ist, wenn der Ehemann ab Geburt Elternzeit nimmt: Sind die zehn Tage dann trotzdem möglich? 

Die zehn Tage Partnerschaftsfreistellung sind getrennt zu beantragen und sind neben der Elternzeit möglich, werden jedoch auf die Elternzeit angerechnet. 

Gelten die zehn freien Arbeitstage für Väter je Geburtstag oder bei Mehrlingsgeburten je Kind, sprich bei Zwillingen zwei Mal zehn Arbeitstage? 

Die zehn Arbeitstage gelten je Geburt, das bedeutet auch bei Mehrlingsgeburten zehn Arbeitstage.

Zu wann ist die Verabschiedung des Familienstartzeitgesetzes geplant? 

Ab Januar 2024 sollen die Entwürfe umgesetzt werden - erfahrungsgemäß erfolgen die endgültigen Entscheidungen dazu Mitte Dezember im Bundesrat, aber ein konkretes Datum können wir Ihnen leider noch nicht nennen.

Besteht trotz der geplanten 10 AT bezahlte Freistellung die Möglichkeit für den Ehepartner, die Inanspruchnahme von einem Monat Elternzeit nach der Geburt des Kindes zu stellen?

Ja, das ist möglich. Beide Regelungen sind voneinander unabhängig zu sehen.

10 Tage Freistellung: Geht es um Kalendertage oder Arbeitstage? 

Das Familienstartzeitgesetz spricht von zehn Arbeitstagen.