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Die Antwort unserer Expert:innen

Ein Beispiel: Ein Arbeitnehmer nimmt Elternzeit vom 04.02.2024 bis 03.03.2024. Muss hier auch eine An- und Abmeldung bei der Krankenkasse erfolgen? Oder in diesem Fall nicht, weil es kein kompletter Kalendermonat ist?

Die Unterbrechung durch die Elternzeit muss mindestens einen Kalendermonat umfassen, damit Meldungen erstellt werden müssen. 

Geteilte Elternzeit: Geburt und eine Elternzeit im Jahr 2023; für die zweite Elternzeit wird ein Zeitraum im Jahr 2024 gewählt. Müssen in diesem Fall Elternzeit-Meldungen gemacht werden?

Für die erste Elternzeit sind keine Meldungen zu erstellen. Für die zweite Elternzeit, die im Jahr 2024 beginnt, sie die entsprechenden Meldungen zu erstellen. 

Beim Wechsel in der Elternzeit in eine geringfügige Beschäftigung muss eine Meldung Krankenkassenwechsel erstellt werden. So steht es in der Geringfügigkeitsrichtlinie: "Der Wechsel von einer geringfügig entlohnten Beschäftigung zu einer nicht geringfügig entlohnten Beschäftigung oder umgekehrt bei demselben Arbeitgeber ist mit den Abgabegründen "31" und "11" 
(Wechsel der Einzugsstelle) zu melden. Dies gilt zum Beispiel auch in den Fällen, in denen während der Elternzeit eine geringfügig entlohnte Beschäftigung beim bisherigen Arbeitgeber ausgeübt wird." Müssen jetzt sowohl die Meldungen mit Grund 17 und 37 und die Meldungen mit 11 und 31 erstellt werden? 
 

Wird während der Elternzeit eine geringfügige Beschäftigung aufgenommen, dann ist keine "Ende"-Meldung-Elternzeit zu erstellen.

Wird jedoch in Elternzeit eine mehr als geringfügige Beschäftigung aufgenommen, dann ist eine "Ende"-Meldung-Elternzeit zu erstellen. Für die geringfügige Beschäftigung (Minijob) bietet es sich an, mit einer getrennten Personalnummer abzurechnen.
 

Welche Meldung muss ich erstellen, wenn innerhalb der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung begonnen wird?

  • Die Anmeldung erfolgt mit dem Beginn der Elternzeit mit Abgabegrund 17.
  • Mit dem Tag vor dem Beginn der Teilzeitbeschäftigung ist eine Abmeldung mit Grund 37 zu erstellen. 
  • Nach Ende der Teilzeitbeschäftigung, soweit die Elternzeit noch besteht, muss wieder eine Anmeldung mit Grund 17 abgegeben werden.
  • Mit dem Ende der Elternzeit ist eine Abmeldung mit Grund 37 erforderlich.

Was muss man melden, wenn die Elternzeit im Dezember 2023 beginnt und im Jahr 2024 endet?

Hier entfällt eine Meldepflicht. Elternzeiten im Rahmen des neuen Meldeverfahrens sind nur für Zeiten notwendig, in denen die Elternzeit im Jahr 2024 beginnt. 

Gilt die Meldepflicht für die Elternzeit auch für die Väter? 

Ja, das Meldeverfahren gilt gleichermaßen für Mütter und Väter in der Elternzeit. 

Welches ist das korrekte Meldedatum für den Meldegrund 17? Eine Elternzeit beginnt mit der Geburt. Ist dies das Beginndatum für die 17er Meldung?

Die Elternzeit beginnt grundsätzlich mit dem Tag der Geburt. Die Anmeldung zur Elternzeit erfolgt aber vom Arbeitgeber ab dem Tag nach dem Ende des Mutterschaftsgeldbezuges, da der Leistungsbezug noch durch die Krankenkasse als Entgeltersatzleistung gemeldet wird.

Die Krankenkasse hat die Informationen über die Elternzeit doch bereits durch den Mutterschutz. Warum gibt es nun auch noch Meldungen wegen der Elternzeit?

Die Elternzeit kann individuell im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben vereinbart und ggf. auch verändert werden. Zur zeitnahen Prüfung der Versicherung sind diese Informationen für die Krankenkassen wichtig.

Was ist, wenn der Arbeitnehmer nur einen Monat Elternzeit beantragt und der Beginn und das Ende jeweils Mitte des Monats liegt, wie muss man die Anmeldung (Grund 17) und Abmeldung Grund (37) abgeben?

Die Anmeldung mit Grund 17 und die Abmeldung Grund 37 sind nur zu erstellen, wenn ein voller Kalendermonat mit Elternzeit belegt ist. 

Anders ist es bei freiwillig versicherten Arbeitnehmern. Hier sind die Meldungen ungeachtet des Zeitraums immer zu erstellen.