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Die Antwort unserer Expert:innen

Wie verhält es sich, wenn die Geringfügigkeitsgrenze z.B. wegen Urlaubsvertretung (also nicht unvorhergesehen) überschritten wird, die Jahresgrenze jedoch nicht überschritten wird? Ist der Beschäftigte dann nur in dem Monat des Überschreitens sozialversicherungspflichtig oder für den Rest des Kalenderjahres?

Nein, in diesen Fällen bleibt es bei einer geringfügigen Beschäftigung.

Wird die Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie auf die Geringfügigkeitsgrenze angerechnet?

Sofern die Inflationsausgleichsprämie nach den Regelungen des § 3 Nr. 11c EstG ausgezahlt wird ( = im Zeitraum zwischen 26.10.2022 bis 31.12.2024, maximal 3.000 Euro pro Dienstverhältnis, zusätzlich zum Arbeitslohn), ist diese steuerfrei und nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 SvEV sozialversicherungsfrei. Bei der Beurteilung der Geringfügigkeitsgrenze bleibt sie unberücksichtigt.

Stimmt es, dass der Bestandsschutz für Minijobber unter 520 Euro zum 1. Januar 2024 endet? Wie ist hier vorzugehen? 

Dies ist korrekt. Sofern auch über den 1. Januar 2024 eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung gewünscht ist, so ist das Entgelt auf mindestens 538,01 Euro zu erhöhen.

Für wann genau ist denn die Verabschiedung der neuen Mindestlöhne vorgesehen? 

Das Bundeskabinett hat am 15.11.2023 die vierte Mindestlohnanpassungsverordnung beschlossen und setzt damit den Beschluss der Mindestlohnkommission vom 26. Juni 2023 rechtsverbindlich um. Damit wird der gesetzliche Mindestlohn zum 1. Januar 2024 zunächst auf 12,41 Euro brutto je Zeitstunde angehoben und steigt in einem weiteren Schritt zum 1. Januar 2025 auf 12,82 Euro brutto je Zeitstunde.