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Die Antwort unserer Expert:innen

Zum Thema Zinsen: Wenn man die Umsetzung des PUEG falsch macht, sind die Zinsen dann vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer zu zahlen? Der Arbeitgeber kann doch die Gehaltsabrechnung im Vormonat korrigieren.    

Die Auslegung und Umsetzung der Verzinsung werden derzeit noch mit den zuständigen Ministerien erörtert. (Stand 04.01.2024)

Grundsätzlich gelten §§ 26 und 27 SGB IV. Der Arbeitgeber muss die Verzinsung tragen. Eine Bagatell-Grenze oder ein Bagatell-Zeitraum sind nicht vorgesehen. Bei bereits erfolgter zeitnaher Umsetzung könnte überlegt werden, die Verzinsung von der Beantragung durch die betroffenen Beschäftigen abhängig zu machen (§ 27 Abs. 1 Satz 1 SGB IV).
 

Hat man als Unternehmen automatisch das ELSTER-Organisationszertifikat vorliegen?

Nein, das Organisationszertifikat muss vorab über ELSTER beantragt werden. Mehr dazu finden Sie in unseren Infos zum SV-Meldeportal .

Wie funktioniert die Anmeldung im SV-Meldeportal für lohnabrechnende Steuerberater? Ich bearbeite 38 verschiedene Unternehmen. Muss ich zu jedem Unternehmen ein ELSTER-Zertifikat beantragen?

Für solche Fälle können Sie die Multi-Mandanten-Variante über das SV-Meldeportal beantragen. Darüber können Sie für mehrere Betriebsnummern Meldungen vornehmen.

Brauche ich von einem Mitarbeiter einen Elternnachweis, wenn der Mitarbeiter nur ein Kind hat und bei den ElStam-Daten einen Kinderfreibetrag von mindestens 0,5 hat? Gelten die ElStam-Daten als Nachweis, wie vorher auch?

In diesem Fall ist kein Nachweis erforderlich und der Zusatzbetrag (0,6 Prozent) ist nicht zu
berechnen.

Muss es immer rückwirkend ab dem 1. Juli 2023 geändert werden, wenn man die Nachweise erst später erhält? Oder wie muss man vorgehen? 

Die Wirkung eines erbrachten Nachweises ist in § 55 Absatz 3b SGB XI beschrieben. Nachweise für Kinder, die im Zeitraum vom 1. Juli 2023 bis zum 30. Juni 2025 geboren werden, wirken ab Beginn des Monats der Geburt. Der Zeitpunkt der Vorlage des Nachweises gegenüber der beitragsabführenden Stelle oder der Pflegekasse ist insofern unbedeutend.

Ist die Elterneigenschaft in der Pflegeversicherung auch für Adoptivkinder zu berücksichtigen? 

Ja, sofern das Adoptivkind zum Zeitpunkt der Adoption jünger als 25 Jahre ist. Dann gelten die gleichen Regeln wie für leibliche Kinder.

Was dient als Nachweis der Elterneigenschaft bei Pflegeeltern?

Als Nachweise bei Pflegeeltern (Eltern im Sinne des § 56 Absatz 3 Nummer 3 SGB I) kommen wahlweise in Betracht: 

  • Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes oder einer anderen für Personenstandsangelegenheiten zuständigen Behörde oder Dienststelle und Nachweis des Jugendamtes über "Vollzeitpflege" nach § 27 in Verbindung mit § 33 SGB VIII (zum Beispiel Pflegevertrag zwischen Jugendamt und Pflegeeltern,
  • Bescheid über Leistungsgewährung gegenüber den Personensorgeberechtigten oder Bescheinigung des Jugendamtes über Pflegeverhältnis),
  • Feststellungsbescheid des Rentenversicherungsträgers, in dem Kindererziehungs- und Kinderberücksichtigungszeiten ausgewiesen sind,
  • Meldung des Rentenversicherungsträgers im KVdR-Meldeverfahren, aus der Kindererziehungsleistungen hervorgehen,
  • Einkommensteuerbescheid (Berücksichtigung eines oder eines halben Kinderfreibetrages). 

Was ist mit behinderten Kindern? 

Kinder mit einer Behinderung werden in gleicher Weise, das bedeutet bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, berücksichtigt.

Werden im Ausland lebende Kinder auch berücksichtigt? 

Ja, werden sie.

Darf ich das Kind des oder der Lebenspartner:in, das im Haushalt meines Arbeitnehmers lebt, berücksichtigen?

Nur bei einer eingetragenen Lebenspartnerschaft oder bei Verheirateten.

Was ist mit Arbeitnehmern, die privat krankenversichert sind? Bezahlen die auch weniger Beiträge?

Für PKV-versicherte Beschäftigte ergeben sich keine Änderungen aufgrund des PUEG. Die Abfrage der Kinderzahl entfällt. Durch die Erhöhung des Beitragssatzes in der Pflegeversicherung zum 01.07.2023 um 0,35% auf 3,4% steigt der maximale Beitragszuschuss für PKV-Versicherte. Für Privatversicherte, deren Arbeitgeberzuschuss in der PV auf den Höchstbetrag gedeckelt ist, muss der Zuschuss angepasst werden.

Im ELSTAM wurde 2017 ein Kinderfreibetrag gemeldet. Seither berücksichtigen wir die Elterneigenschaft für die PV als erfüllt. Es stellt sich nun heraus, dass es sich um ein Stiefkind handelt. Die Ehe wurde zwischenzeitlich geschieden, und es besteht kein Bezug zu dem Stiefkind. Muss der PV-Zuschlag nun wieder gezahlt werden?

Nein, es ist nach der Ehescheidung kein PV-Zuschlag zu zahlen. Die Elterneigenschaft bleibt erfüllt. Stiefkinder werden steuerlich berücksichtigt, wenn eine Ehe/Partnerschaft mit dem leiblichen Elternteil besteht und das Stiefkind im Haushalt lebt. Die Altersgrenze hierfür liegt generell bei der Vollendung des 18. Lebensjahres. Der Kinderfreibetrag im ELSTAM belegt die Erfüllung dieser Voraussetzung. Die Ehescheidung und der abgebrochene Kontakt haben keine Auswirkung auf den Zuschlag in der PV.

Muss die Mitteilung in schriftlicher Form erfolgen? 

Nachweise über berücksichtigungsfähige Kinder sind notwendige Unterlagen für die Betriebsprüfung - also sollten Sie die Mitteilung/Selbstauskunft der Mitarbeitenden auch schriftlich dokumentieren. 

Wie verhält es sich bei Kindern, die über 25 sind und noch im Haushalt leben? 

Die Antwort bezieht sich konkret auf Kinder mit einer Behinderung: Kinder, die das 25. Lebensjahr vollenden oder vollendet hätten, fallen mit Ablauf des Monats bei der Berücksichtigung heraus. Im Rahmen der Pflegereform gibt es keine gesonderten Regelungen für behinderte Kinder.

In ELSTAM wird die Steuerklasse 4 mit einem Kinderfreibetrag gemeldet. Der Mitarbeiter teilt uns mit, dass es die Kinder der Ehefrau sind. Kann ELSTAM als Nachweis der Elterneigenschaft genommen werden? Oder sind weitere Nachweise, wie z. B. die Heiratsurkunde und Geburtsurkunden sowie eine Meldebescheinigung der Kinder erforderlich? Und was ist mit dem PV-Abschlag?

Der Kinderfreibetrag im ELSTAM kann als Nachweis der Elterneigenschaft genommen werden. 

Für den PV-Abschlag brauchen Sie weitere Angaben. Dies kann durch die Geburtsurkunden und die Heiratsurkunde erfolgen. In der Übergangszeit reichen die Angaben des Mitarbeiters aus.

Weisen Sie den Mitarbeiter in Bezug auf den PV-Abschlag gern auf seine Mitwirkungspflicht hin, sollte das Stiefkind den gemeinsamen Haushalt verlassen oder das 25. Lebensjahr vollenden.

Für den Arbeitnehmer werden in ELSTAM zwei Freibeträge gemeldet. Er ist der leibliche Vater eines Kinder. Das zweite Kind hat einen anderen Vater, lebt aber im gemeinsamen Haushalt. Welche weiteren Unterlagen werden gebraucht, um den PV-Abschlag umzusetzen? Wie viele Kinder werden eigentlich für den PV-Abschlag berücksichtigt?

Mit der ELSTAM-Meldung ist die Elterneigenschaft dauerhaft nachgewiesen. Der PV-Zuschlag ist also nicht zu zahlen.

Auch wenn das zweite Kind nicht das leibliche Kind ist, wird die Erziehungsphase im gemeinsamen Haushalt erfüllt. Solange beide Kinder unter 25 Jahre alt sind, ist ein Abschlag von 0,25 Prozent in der PV anzurechnen. Hierfür reicht in der Übergangsregelung bis zum 30. Juni 2023 die Erklärung des Mitarbeiters.

Insgesamt können 4 PV-Abschläge zu je 0,25 Prozent entstehen. Dies setzt voraus, dass für fünf Kinder unter 25 Jahren die Erziehung ausgeübt wird. 

Digitales Verfahren: Warum dauert es bis zum Jahr 2025, bis der Beitragsabschlag berücksichtigt wird? 

Das Gesetz gibt den Auftrag zur Entwicklung eines digitalen Verfahrens, mit dem die Daten zur Zahl der Kinder verwaltungs- und bürokratiearm übertragen werden sollen. Das digitale Verfahren muss jedoch erst entwickelt und eingerichtet werden. Die Programmierung und Umsetzung eines solchen Verfahrens ist angesichts der Schnittstellen zu weiteren Beteiligten sehr komplex und benötigt eine ausreichende Vorlaufzeit und Testphase.

Kinder mit Behinderung sind über das 25. Lebensjahr hinaus in der Familienversicherung. Endet der Abschlag in der Pflegeversicherung trotzdem?

Ja. Es gilt bei Abschlag in der Pflegeversicherung für alle Kinder die Altersgrenze vom 25. Lebensjahr.

Muss ich die Arbeitnehmer darauf hinweisen, dass falsche Angaben eine Ordnungswidrigkeit sind und ein Bußgeld droht?

Sie sind zu diesem Hinweis nicht verpflichtet.

Wie erfolgt bei Stiefeltern der Nachweis der Aufnahme in den gemeinsamen Haushalt? 

Beispielsweise mit einer Bescheinigung des Einwohnermeldeamtes.

Was ist bei Kindern mit Behinderung? Ist hier die Altersgrenze auch bei 25 Jahren oder lebenslang?

Auch bei behinderten Kindern gilt die Altersgrenze (Vollendung 25. Lebensjahr).

Wie wird das Verfahren ab 2025 durchgeführt, über die Steuernummer? 

Das digitale Verfahren im Rahmen der Pflegereform ist noch im Aufbau. Detaillierte Informationen liegen noch nicht vor.

Was versteht man unter dem vereinfachten Nachweisverfahren? Wie genau stellt sich das dar, ohne Urkunden etc.? 

In diesem Übergangszeitraum gilt der Nachweis auch dann als erbracht, wenn das Mitglied auf Aufforderung die erforderlichen Angaben mitteilt. Diese Angaben dürfen Sie ohne weitere Prüfung verwenden. Auf die Vorlage konkreter Nachweise wird also im Übergangszeitraum verzichtet.