Die Nutzung des TK-InnovationsPortals unterliegt den folgenden allgemeinen Nutzungsbedingungen. Bitte lesen Sie die Nutzungsbedingungen aufmerksam durch, bevor Sie das Portal nutzen. Mit der Einreichung Ihres TK-Innovationssteckbriefs erklären Sie sich automatisch mit den Nutzungsbedingungen einverstanden.

Alle Inhalte des TK-InnovationsPortals unterliegen den Allgemeinen Nutzungsbedingungen für die TK-Website. Darüber hinaus gelten für das TK-InnovationsPortal inklusive TK-Innovationssteckbrief folgende weitere Nutzungsbedingungen:

Die Innovatorin oder der Innovator (Sie) ist daran interessiert, ihre beziehungsweise seine Innovation der TK zu präsentieren, um gegebenenfalls mit der TK in Verhandlungen über eine Kooperation einzutreten. Die von der Innovatorin oder vom Innovator eingestellten Unterlagen/Daten/Kenntnisse können vertrauliche Informationen enthalten. Hierzu gehören insbesondere Zeichnungen, Skizzen, Pläne, Entwürfe, Studien oder Angaben zu Erfindungen (zum Beispiel Software-Code), Patentanmeldungen oder spezielles Know-how.

Die TK respektiert die besondere Schutzwürdigkeit der im Innovationsteckbrief gemachten Angaben und sichert Vertraulichkeit im Umgang sowie die Einhaltung des Datenschutzes bei der Datenspeicherung, Verarbeitung und Übermittlung zu. Lesen Sie dazu auch ausführliche Informationen in der Datenschutzerklärung des TK-InnovationsPortals. 

Die Innovatorin oder der Innovator und die TK vereinbaren daher Folgendes:

  1. Die Innovatorin oder der Innovator behält das Eigentum an sämtlichen eingestellten Informationen. Ein Nutzungsrecht wird mit der Einstellung nicht gewährt. Etwaige Nutzungsrechte werden gegebenenfalls gesondert vereinbart. Sofern die TK in Verhandlungen eintreten möchte, teilt sie dieses der Innovatorin oder dem Innovator schriftlich mit. 
  2. Die Parteien sind verpflichtet, die zugänglich gemachten Informationen sowie weitere Kenntnisse und Daten, etwa technischer, kommerzieller oder organisatorischer Art, vertraulich zu behandeln. 
  3. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Einstellung der Unterlagen/Daten für die Dauer der Speicherung bestehen. 
  4. Die vorstehenden Geheimhaltungs- und Vertraulichkeitsverpflichtungen entfallen, wenn und soweit die Kenntnisse, Informationen oder Daten allgemein bekannt sind beziehungsweise ohne Zutun der Vertragspartnerin oder des Vertragspartners und ohne Verstoß gegen diese Vereinbarung allgemein bekannt werden oder der TK zum Zeitpunkt der Übermittlung bereits bekannt waren. Gleiches gilt für den Fall der Entbindung von der Geheimhaltungs- und Vertraulichkeitspflicht durch die TK. 
  5. Die TK haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit außer bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 
  6. Sollte die TK durch aufsichtliche oder gerichtliche Aufforderung zur Offenlegung der Informationen verpflichtet werden, kann die TK dieser Pflicht nachkommen, ohne die Innovatorin oder den Innovator davon zu unterrichten. 
  7. Die TK behält sich vor, selbst Informationen zu entwickeln oder von Dritten Informationen anzufordern oder zu erhalten, die ähnlich oder identisch mit den Informationen der Innovatorin oder des Innovators sind. 
  8. Durch die Nutzung des TK-InnovationsPortals entsteht kein Dienst- oder Arbeitsverhältnis. 
  9. Anderslautende Vereinbarungen existieren nicht, es sei denn, diese werden schriftlich geschlossen.