Die Urbelege und Leistungsnachweise schicken Sie bitte an folgende Adresse:
Techniker Krankenkasse 20902 Hamburg
Als Empfänger der Nutzdaten mit Entschlüsselungsbefugnis muss das Institutionskennzeichnen der TK-Pflegekasse (IK-Nummer: 181575519) eingetragen werden.
Bei Fragen zur Konfiguration wenden Sie sich bitte an Ihren Software-Hersteller.
Bei der TK durchlaufen die Daten eine Vorprüfsoftware, die die Daten auf Syntaxfehler prüft. Bei einer Fehlermeldung erhalten Sie eine E-Mail mit der entsprechenden Fehlerbeschreibung.
Bitte beachten Sie, dass die Abrechnungen für Leistungen der Krankenversicherung weiterhin über unseren Dienstleister IQVIA HSS erfolgen. Nähere Informationen finden Sie
hier
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Anmeldung für das Datenaustauschverfahren nach §105 SGB XI
Sie können Ihre Pflegeeinrichtung direkt online bei der TK für das Datenaustauschverfahren anmelden. Dafür benötigen Sie das Institutionskennzeichen der teilnehmenden Einrichtung.
Sollten Sie Fragen zu den erforderlichen Angaben haben, melden Sie sich gerne bei uns.
Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie ein Bestätigungsschreiben mit allen wichtigen Informationen zum Ablauf.
Hinweis: Das bisherige Erprobungsverfahren zum Datenaustausch ist zum 1. Mai 2026 entfallen und nicht mehr erforderlich.
Wie kann ich meine Pflegeeinrichtung für das Datenaustauschverfahren nach §105 SGB XI anmelden?
Nutzen Sie für die Anmeldung einfach unser online-Formular:
Bei der TK durchlaufen die Daten eine Vorprüfsoftware, die die Daten auf Syntaxfehler prüft. Bei einer Fehlermeldung erhalten Sie eine E-Mail mit der entsprechenden Fehlerbeschreibung.
Bei der elektronischen Datenübermittlung ist es notwendig, dass Sie als Leistungserbringer die Angaben zum Vertrag übermitteln, nach welchem Sie abrechnen. Dazu werden der Abrechnungscode und das Tarifkennzeichen (AC/TK) benötigt. Mit diesem 7-stelligen Schlüssel sind auch die vertraglich vereinbarten Leistungen und Preise verbunden.
Die 1. und 2. Stelle bezeichnet den Abrechnungscode.
Die 3. bis 7. Stelle bezeichnet das Tarifkennzeichen. Hierbei steht die 3. und 4. Stelle für den Tarifbereich (z. B. 05 für Hamburg) und die 5. bis 7. Stelle bezeichnet den individuellen Tarif mit der Vertragsnummer.
Mit jedem Vertragswechsel oder Abschluss einer neuen Vergütungsvereinbarung ändert sich die Vertragsnummer im Tarifkennzeichen. Der Tarifbereich bleibt in der Regel unverändert.
Die Informationen finden Sie in Ihrer aktuellen Vergütungsvereinbarungen.
Die Gebührenpositionsnummern in der Pflegeversicherung bestehen grundsätzlich aus 8 Stellen (Ausnahme: Leistungen zur Hilfe bei der Haushaltsführung und Zeitvergütungen). Die einzelnen Stellen sind wie folgt belegt:
Die 1. und 2. Stelle ist die Leistungsart: Beispiel: 01 für Pflegesachleistungen nach §36 SGB XI
Mit der 3. und 4. Stelle wird die Art der Vergütung angegeben: Beispiel: 01 für Leistungskomplexvergütung
Die 5. Stelle beinhaltet die Qualifikation des Erbringenden: Beispiel: 1 für Pflegefachkraft
Mit der 6., 7. und 8 Stelle ist die entsprechende Leistungsnummer zu übermitteln.
Bei einer Leistungskomplexvergütung wird als Leistungsnummer die 3-stellige Positionsnummer übertragen. Bei einer Zeitvergütung steht in der Leistung eine einstellige Zeiteinheit (z. B. 4 = pro Stunde) und eine einstellige Zeitart (z. B. 1 = Begleitung zum Arztbesuch). Also werden bei einer Zeitvergütung zwei Stellen übertragen.
Die Positionsnummern finden Sie in der der aktuellen Vergütungsvereinbarungen.