Folgende Leistungsarten der Pflegeversicherung können Sie über das Datenaustauschverfahren nach § 105 SGB XI abrechnen:

  • Pflegesachleistung nach §36 SGB XI
  • Tagespflege
  • Nachtpflege
  • Pflegehilfsmittel nach §40 SGB XI (Hausnotrufgeräte und Verbrauchshilfsmittel)
  • Ersatz- und Verhinderungspflege nach §39 SGB XI
  • Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI
  • Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI
  • Vergütungszuschlag nach § 43b SGB XI (Vergütungszuschlag für zusätzliche Betreuung und Aktivierung)

Datenannahme und -prüfung

Die Datensätze mit den Rechnungsinhalten senden Sie an die Datenannahmestelle T-Systems.

T-Systems
IK-Nummer: 109989162
E-Mail: dav01@b2b.mailorbit.de

Die Urbelege und Leistungsnachweise schicken Sie bitte an folgende Adresse:

Techniker Krankenkasse
20902 Hamburg

Als Empfänger der Nutzdaten mit Entschlüsselungsbefugnis muss das Institutionskennzeichnen der TK-Pflegekasse (IK-Nummer: 181575519) eingetragen werden.

Bei Fragen zur Konfiguration wenden Sie sich bitte an Ihren Software-Hersteller.

Bei der TK durchlaufen die Daten eine Vorprüfsoftware, die die Daten auf Syntaxfehler prüft. Bei einer Fehlermeldung erhalten Sie eine E-Mail mit der entsprechenden Fehlerbeschreibung.

Bitte beachten Sie, dass die Abrechnungen für Leistungen der Krankenversicherung weiterhin über unseren Dienstleister IQVIA HSS erfolgen. Nähere Informationen finden Sie hier .

Anmeldung für das Datenaustauschverfahren nach §105 SGB XI

Sie können Ihre Pflegeeinrichtung direkt online bei der TK für das Datenaustauschverfahren anmelden. Dafür benötigen Sie das Institutionskennzeichen der teilnehmenden Einrichtung.

Sollten Sie Fragen zu den erforderlichen Angaben haben, melden Sie sich gerne bei uns.

Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie ein Bestätigungsschreiben mit allen wichtigen Informationen zum Ablauf.

Hinweis: Das bisherige Erprobungsverfahren zum Datenaustausch ist zum 1. Mai 2026 entfallen und nicht mehr erforderlich.

Wie kann ich meine Pflegeeinrichtung für das Datenaustauschverfahren nach §105 SGB XI anmelden?

Nutzen Sie für die Anmeldung einfach unser online-Formular:

Datenaustausch Pflegeleistungen

FAQ zum Datenaustauschverfahren nach § 105 SGB XI