Dabei geht es um den Abschluss nicht-exklusiver Rabattverträge mit Herstellern von Blutzuckerteststreifen. Im Rahmen der Vertragslaufzeit ist es möglich, dass sich die Rabattpartner und -produkte ändern. Es können neue Partner hinzukommen bzw. bestehende Partner kündigen.

Die Rabattverträge mit den Herstellern haben Auswirkung auf die gesamte ambulante Versorgung, d.h. auf Blutzuckerteststreifen aus Apotheken und von Sonstigen Leistungserbringern.