Diese Rabattverträge werden regional, für einzelne KV-Regionen, von den Ersatzkassen und Landesverbänden der Krankenkassen der jeweiligen Region abgeschlossen. Dabei übernimmt eine bevollmächtigte Krankenkasse im Namen aller in der Region vertretenen Krankenkassen den Vertragsabschluss.

Für die Abrechnung ist der Standort der abrechnenden Apotheke maßgeblich. Bestehende Verträge sind in der Apothekensoftware hinterlegt.