Abrechnungen von Pflegeleistungen
Hier erfahren Sie, wie Sie Ihre Pflegeleistungen digital abrechnen.

Damit Pflegerechnungen direkt von den Leistungserbringer an die Pflegekassen übermittelt werden können, wird der Kommunikationsdienst "KIM" genutzt. Mit dem 1. April können Sie das Verfahren nutzen. Ab dem 1. Dezember 2026 können Sie nur noch über KIM Ihre Leistungen mit uns abrechnen.
Was ist "KIM"?
KIM steht für Kommunikation im Medizinwesen. Mit diesem Kommunikationsdienst werden Nachrichten und Dateien vertraulich, sicher und verschlüsselt zwischen den Akteuren im Gesundheitswesen digital ausgetauscht.
Wie kann ich "KIM" nutzen?
Wenden Sie sich bei Fragen zur Verfügbarkeit, Auswahl und Bereitstellung an einen IT-Servicedienstleister. Die Sicherheitsstandards sind von der gematik und dem BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) vorgegeben.
Der GKV-Spitzenverband stellt Informationen zur TelematikInfrastruktur (TI) in der Pflege auf dieser Seite zur Verfügung.
Folgende Leistungsarten können zur Zeit über KIM übermittelt werden:
- Pflegesachleistungen (§ 36 SGB XI)
- Entlastungsleistungen (§ 45b SGB XI)
- Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI)
Alle weiteren Leistungen werden später aufgenommen.
Hier finden Sie weitere Informationen, z. B. zur Datenübermittlung, des GKV-Spitzenverbands: https://Technische Anlage 1
Durch das standardisierte KIM-Verfahren vermeiden Sie Fehler in der Abrechnung und können Ihre Arbeitsabläufe optimieren.
Hinweis:
Ab dem 1. Juli 2025 sind ambulante und stationäre Pflegeleistungserbringer verpflichtet, sich an der Telematikinfrastruktur anzubinden.