Der "GKV-Leitfaden Prävention" setzt den verbindlichen Rahmen für die Förderung vor Ort. Er beschreibt die Kriterien und Handlungsfelder für die Leistungen der Krankenkassen in der Primärprävention und Betrieblichen Gesundheitsförderung nach §§ 20, 20a und 20b SGB V . Alle von den Krankenkassen geförderten Maßnahmen müssen diesen Anforderungen entsprechen.

Die Erwerbsarbeit selbst birgt bereits große gesundheitsfördernde Potenziale in sich, wie zum Beispiel über das Einkommen, den sozialen Status, das Zeitmanagement und die Stärkung des Selbstwertgefühls durch die erfolgreiche Bewältigung von Aufgaben.

Mit der Betrieblichen Gesundheitsförderung lassen sich diese Potenziale weiter heben: Das Ziel ist es, Ressourcen von Beschäftigten zu stärken, um ihre Gesundheit und damit die Arbeitsfähigkeit langfristig zu erhalten.

Der Leitfaden Prävention verweist dafür auf Evaluationsstudien, die bestätigen, dass betriebliche Maßnahmen zur Gesundheitsförderung krankheitsbedingte Fehlzeiten reduzieren. Und ein besseres gesundheitliches Wohlbefinden der Belegschaft kommt Ihrem Unternehmenserfolg zugute: Arbeitszufriedenheit, Motivation und Einsatzbereitschaft der Mitarbeitenden werden so gesteigert.