Viele Sozialversicherungsabkommen (SVA) betreffen nicht alle Zweige der Sozialversicherung. Dann kann es zu doppelten Beitragszahlungen kommen - also in Deutschland und im Einsatzland.

Weitere Details

In vielen der Abkommen ist im Bereich der Rentenversicherung geregelt, dass Auslandsaufenthalte bei der späteren Rentenberechnung berücksichtigt werden können.

Weitere Fragen zum Thema Rente und SV-Abkommen beantwortet die Deutsche Rentenversicherung.