Wer jetzt noch den TK-Faxservice für eilige Entsendungen nutzen kann
Der Fax-Service für eilige Entsendungen kann weiterhin für Personengruppen genutzt werden, für die nur postalische Anträge auf Entsendebescheinigungen eingereicht werden können und die nicht unter die elektronische Übermittlungspflicht fallen.
Den Fax-Service können Sie nutzen für:
- Arbeitnehmer, die in Abkommensstaaten (außerhalb der EU) entsandt werden
- Drittstaatsangehörige
Anträge für diese Personengruppen können Sie in dringenden Fällen per Fax an die Nummer 040 - 460 66 10 29 senden.
Die entsprechenden Fragebögen und Formulare erhalten Sie auf der Webseite der DVKA oder bei uns .
Für wen müssen A1-Bescheinigungen elektronisch beantragt werden?
Unter die elektronische Übermittlungspflicht fallen A1-Anträge für:
- Arbeitnehmer
- Beamte und für Personen, die Beamten gleichgestellt oder die im öffentlichen Dienst beschäftigt
- Selbstständige (ab 2022)
- Seeleute