Arbeitnehmer brauchen die A1-Bescheinigung auf allen Dienstreisen innerhalb der EU, des EWR und der Schweiz. Die Dauer und die Art des grenzüberschreitenden Einsatzes spielen dabei keine Rolle.
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Denn sozialversicherungsrechtlich gilt: Sobald ein Arbeitnehmer außerhalb Deutschlands tätig ist, weist er im europäische Raum mit der A1-Bescheinigung nach, dass weiterhin deutsches Recht für ihn gilt und er für seine Tätigkeit im Ausland keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen muss. Die Dauer und die Art eines grenzüberschreitenden Einsatzes spielen dafür keine Rolle.
LKW-Fahrer auf der Durchreise
Das bedeutet: Auch LKW-Fahrer auf der Durchreise benötigen eine A1-Bescheinigung. Denn die Fahrzeit ist eine Beschäftigung. Deswegen gilt auch hier das Prinzip, dass Arbeitnehmer bei Kontrollen im Ausland nachweisen können müssen, dass das Sozialversicherungsrecht des Entsendelandes weiter gilt.
Für welche Länder im europäischen Raum die A1-Bescheinigung ausgestellt wird, finden Sie in unserer Länderübersicht .