Ist ein Mitarbeiter regelmäßig für eine gewisse Zeit in einem bestimmten EU-Staat oder mehreren Ländern im Einsatz, kann ein entsprechender Nachweis bei der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA) beantragt werden. Eine pauschale Bescheinigung für sämtliche Mitgliedsstaaten gibt es nicht.

Weitere Details

Bei einer gewöhnlichen Tätigkeit in mehreren Mitgliedstaaten gelten andere Kriterien als bei der Beurteilung einer Entsendung. Beispielsweise ist entscheidend, in welchem Land der wesentliche Teil der Tätigkeit ausgeübt wird.

Fragebögen der DVKA

Um festzustellen, welche Rechtsvorschriften anwendbar sind, hat die DVKA Fragebögen für verschiedene Situationen erstellt. Die Formulare müssen heruntergeladen, ausgefüllt und per Post an die DVKA gesandt werden. Die Fragebögen und Informationen zum weiteren Vorgehen finden Sie hier.