Kontakt

Die meisten Länder haben geregelt, dass für Drittstaatsangehörige eine A1-Bescheinigung ausgestellt werden kann (Verordnung (EU) 1231/2010).

Weitere Details

Kurz erklärt: Drittstaatsangehörige sind Personen, die keine EU-, EWR- oder Schweizer Staatsangehörigkeit haben. 

Entsendungen von Drittstaatsangehörigen nach Dänemark, Liechtenstein, Island oder Norwegen

Für Entsendungen von Drittstaatsangehörigen nach Dänemark, Liechtenstein, Island oder Norwegen nutzen Sie bitte unseren Antrag auf Entsendung für Drittstaatsangehörige (PDF, 1.2 MB) .

Wir prüfen für Ihr Unternehmen, ob es eine Entsendung ist und informieren Sie so bald wie möglich über das Ergebnis.

Entsendungen von Drittstaatsangehörigen in die Schweiz

Für Entsendungen in die Schweiz beantragen Sie ab dem 1. Januar 2026 die Entsendebescheinigung elektronisch - entweder über das SV-Meldeportal oder ein systemgeprüftes Entgeltabrechnungsprogramm

Gut zu wissen: In der Regel erhalten Sie innerhalb von 3 Arbeitstagen eine elektronische Rückmeldung von der zuständigen Krankenkasse.

Mehr Infos zum Antrag finden Sie in unserem Artikel:

TK-Service Ausland

Pflicht ab 2026: Entsendebescheinigungen für Abkommensländer digital beantragen - so geht’s