Drittstaatsangehörige sind Personen, die keine EU-, EWR- oder Schweizer Staatsangehörigkeit haben. Die meisten Länder haben durch Unterzeichnung der Drittstaatsangehörigenverordnung VO (EU) 1231/2010 geregelt, dass für diese Personen auch eine A1-Bescheinigung ausgestellt werden kann.

Weitere Details

Für Länder, die nicht unterschrieben haben, gelten damit Besonderheiten und zum Teil andere Verordnungen oder Abkommen als die VO (EG) 883/04.

Für Entsendungen von Drittstaatsangehörigen nach Dänemark, Liechtenstein, Island, Norwegen, in die Schweiz nutzen Sie bitte unseren Antrag auf Entsendung für Drittstaatsangehörige (PDF, 1.0 MB) .

Anhand Ihrer Angaben prüfen wir für Sie, ob eine Entsendung vorliegt, und informieren Sie schnellstmöglich über das Ergebnis.

Besonderheit Großbritannien

Für Entsendungen in das Vereinigte Königreich ist das maschinelle A1-Verfahren anwendbar. Bitte beachten Sie hierzu auch die Hinweise der DVKA zum Brexit.

Hinweis für Selbstständige

Sind Sie Drittstaatsangehöriger und entsenden sich in die Schweiz, ist die DRV Bund für Ihren Antrag zuständig. Bei Entsendungen in das Vereinigte Königreich, Dänemark oder Liechtenstein kontaktieren Sie uns bitte vorab telefonisch