Pflicht ab 2026: Entsendebescheinigungen für Abkommensländer digital beantragen - so geht’s
Ab 2026 läuft der Antrag von Entsendebescheinigungen für Abkommensländer nur noch digital. Mit unseren Tipps sind Sie als Arbeitgeber bestens vorbereitet.
Ab dem 1. Januar 2026 beantragen Sie Bescheinigungen für Entsendungen in Abkommensländer ausschließlich digital - entweder über das SV-Meldeportal oder über ein systemgeprüftes Entgeltabrechnungsprogramm.
Übrigens: Für EU-Entsendungen gibt es das digitale Verfahren schon seit 2019. Es soll für mehr Effizienz, schnellere Bearbeitung und eine sichere elektronische Übermittlung sorgen.
Sind Sie bereit für 2026?
| To-do | Was bedeutet das? |
|---|---|
| SV-Meldeportal: Jetzt Benutzerkonto anlegen | Falls Sie das Portal noch nicht nutzen, registrieren Sie sich am besten jetzt. Um das SV-Meldeportal nutzen zu können, brauchen Sie ein ELSTER-Unternehmenszertifikat, eine Betriebsnummer und Ihre Unternehmensdaten. Nach dem Antrag erhalten Sie per Post ein Vertretungsschreiben mit einem Freischaltcode. Mit diesem Code können Sie Ihre Registrierung abschließen. Tipp: Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung gibt es im Artikel Wie kann ich mich für das SV-Meldeportal registrieren? |
| Entgeltsoftware prüfen | Für alle, die ein Entgeltabrechnungs-Programm nutzen: Kontrollieren Sie, ob Ihre Software den neuen Datensatz für Abkommensländer unterstützt. |
Kurz erklärt
Abkommensland (Abkommensstaat): Ein Land, mit dem Deutschland ein bilaterales Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat - z. B. China, Indien, Japan, USA oder Türkei.
SV-Meldeportal : Ein kostenpflichtiger und gesicherter Zugang zur digitalen Sozialversicherungs-Meldung.
Antrag stellen - so geht´s
- Datensatz: Verwenden Sie den Datensatz "SVA-Antrag Entsendung" (SVA steht für Sozialversicherungsabkommen).
- Bearbeitungszeit: In der Regel erhalten Sie innerhalb von 3 Arbeitstagen eine elektronische Rückmeldung von der zuständigen Krankenkasse.
- Format der Bescheinigung: Sie können Ihren Mitarbeitenden entweder ein digitales Dokument (z. B. PDF) oder einen Ausdruck mitgeben.
Zuständigkeiten - Wer ist wofür verantwortlich?
Wenn Sie für die entsendete Person Rentenversicherungs-Beiträge an eine gesetzliche Krankenkasse zahlen, prüft diese Ihren Antrag.
Ansonsten übernimmt entweder die DVKA (Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland) oder die DRV (Deutsche Rentenversicherung Bund) die Prüfung.
Gut zu wissen: Bei Anträgen an die DRV ändert sich das Verfahren ab 2026 nicht - hier bleibt es noch beim Papierverfahren.
| Entsendeland | Wer ist zuständig? |
|---|---|
| Albanien | DRV |
| Australien | DRV |
| Bosnien-Herzegowina | DVKA |
| Brasilien | DRV |
| Chile | DRV |
| China | DRV |
| Indien | DRV |
| Israel | DVKA |
| Japan | DRV |
| Kanada | DRV |
| Korea (Republik Korea, Südkorea) | DRV |
| Kosovo | DVKA |
| Marokko | DVKA |
| Montenegro | DVKA |
| Nordmazedonien | DRV |
| Philippinen | DRV |
| Quebec | DRV |
| Republik Moldau | DVKA |
| Schweiz (nur für Drittstaatsangehörige ) | DVKA |
| Serbien | DVKA |
| Türkei | DVKA |
| Tunesien | DVKA |
| Uruguay | DRV |
| USA | DVKA |
Ausnahmevereinbarungen
Überschreitet der Auslandseinsatz die maximale Entsendedauer? Wurde Ihr Antrag abgelehnt? Dann können Sie weiterhin bei der DVKA eine Ausnahmevereinbarung beantragen.
Ab 2026 nutzen Sie hierfür den Datensatz "SVA-Antrag Ausnahmevereinbarung".
Tipp: Bei uns finden Sie eine Übersicht zu den verschiedenen Sozialversicherungsabkommen - zusammen mit der maximalen Entsendedauer und den entsprechenden Sozialversicherungszweigen.
Mehr Infos
- Weitere Details zu den verschiedenen Fristen finden Sie in unserem Artikel Entsendung: Diese Fristen müssen Sie kennen .
- Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit bei einer Entsendung deutsches SV-Recht weiter gilt? Die Antwort finden Sie in unserem Artikel - zusammen mit Praxistipps und hilfreichen Links.