In Montenegro ist die Einreise ohne Visum für bis zu 90 Tage möglich - unabhängig vom Zweck des Aufenthalts. Das Auswärtige Amt weist auf die generell geltende Meldepflicht hin: Ausländische Besucher sind innerhalb von 24 Stunden nach der Ankunft verpflichtet, sich bei der Polizei zu melden und den Aufenthaltsort anzugeben. Hotels übernehmen dieses Prozedere in der Regel für ihre Gäste. Verstöße gegen die Meldepflicht können geahndet werden, was bei einer späteren Wiedereinreise zu Problemen führen kann.

Sozialversicherung

Deutschland hat mit Montenegro ein Sozialversicherungsabkommen  in der Kranken-, Renten- und Unfallversicherung sowie im Bereich der Arbeitsförderung und beim Kindergeld abgeschlossen. Durch das Abkommen wird vermieden, dass Personen, die im jeweils anderen Staat arbeiten, in das dortige Sozialversicherungssystem wechseln oder doppelt Beiträge zahlen müssen.
 
Bei Entsendungen nach Montenegro können deutsche Rechtsvorschriften weiterhin gelten, wenn die Bedingungen der Ausstrahlung  erfüllt sind. Um dies zu prüfen, laden Sie den Fragebogen zur Entsendung nach Montenegro (Vordruck MNE/DE 101) von der Webseite der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA) herunter und senden ihn ausgefüllt an den zuständigen Sozialversicherungsträger. Bei kurzfristigen Entsendungen können Sie den Fax-Service der Techniker  nutzen.
 
Gilt deutsches Recht nicht, zum Beispiel weil die Bedingungen der Ausstrahlung nicht erfüllt sind, kann eine zusätzliche Absicherung in Deutschland sinnvoll sein - beispielsweise über eine freiwillige Weiterversicherungen  in den Zweigen der deutschen Sozialversicherung.

Weitere wichtige Informationen erhalten Sie in der Broschüre "Arbeiten in Montenegro" der DVKA. Bitte beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts.