Albanien
Albanien gehört bisher weder zur EU noch zum Schengenraum. Es besteht aber bei Entsendungen ein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland auf dem Gebiet der Rentenversicherung.
Nach Angaben des Auswärtigen Amts sind deutsche Firmen unter anderem in den Bereichen Kreditwesen, Transport, Logistik und im Einzelhandel aktiv. Die Interessen der deutschen Wirtschaft werden in Albanien durch die DIHA vertreten, die Deutsche Industrie- und Handelsvereinigung.
Informationen zur Einreise sind bei den albanischen Auslandsvertretungen erhältlich.
Sozialversicherung
Zwischen Deutschland und dem Entsendeland besteht ein
Sozialversicherungsabkommen
. Durch das Abkommen wird vermieden, dass Personen, die im jeweils anderen Staat arbeiten, in das dortige Sozialversicherungssystem wechseln oder doppelt Beiträge zahlen müssen.
Bei Entsendungen können deutsche Rechtsvorschriften weiterhin gelten, wenn die Bedingungen der
Ausstrahlung
erfüllt sind. Um dies zu prüfen, laden Sie den entsprechenden Fragebogen von der Webseite der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA) herunter und senden ihn ausgefüllt an den zuständigen Sozialversicherungsträger. Bei kurzfristigen Entsendungen können Sie den
Fax-Service der Techniker
nutzen.
Gilt deutsches Recht nicht, zum Beispiel weil die Bedingungen der Ausstrahlung nicht erfüllt sind, kann eine zusätzliche Absicherung in Deutschland sinnvoll sein - beispielsweise über eine freiwillige Weiterversicherung in den Zweigen der deutschen Sozialversicherung.
Weitere wichtige Hinweise erhalten Sie bei der DVKA in den Länderspezifischen Informationen zum gewünschten Land.
Reise- und Sicherheitshinweise
Das Auswärtige Amt hält Sie über die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise auf dem Laufenden. Geben Sie dort einfach das gewünschte Entsendeland in das Suchfeld ein.