Nach Angaben des Auswärtigen Amts sind deutsche Firmen unter anderem in den Bereichen Kreditwesen, Transport, Logistik und im Einzelhandel aktiv. Die Interessen der deutschen Wirtschaft werden in Albanien durch die DIHA vertreten, die Deutsche Industrie- und Handelsvereinigung.

Informationen zur Einreise sind bei der albanischen Botschaft erhältlich. Aktuelle Reise- und Sicherheitshinweise stellt das Auswärtige Amt zur Verfügung.

Sozialversicherung

Deutschland hat mit Albanien ein Sozialversicherungsabkommen  (SVA) in der Rentenversicherung abgeschlossen. Durch das Abkommen wird vermieden, dass Personen, die im jeweils anderen Staat arbeiten, in das dortige Sozialversicherungssystem wechseln oder doppelt Beiträge zahlen müssen.

Bei Entsendungen können deutsche Rechtsvorschriften weiterhin gelten, wenn die Bedingungen der Ausstrahlung erfüllt sind. Um dies zu prüfen, laden Sie den entsprechenden Fragebogen DE/AL 101 von der Webseite der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA) herunter und senden ihn ausgefüllt an den zuständigen Sozialversicherungsträger. Bei kurzfristigen Entsendungen können Sie den Fax-Service der Techniker nutzen.

Da das Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und Albanien nur für die Rentenversicherung gilt, können in den nicht erfassten Zweigen zusätzliche Beiträge im Beschäftigungsstaat fällig werden.

Gilt deutsches Recht nicht, zum Beispiel weil die Bedingungen der Ausstrahlung nicht erfüllt sind, kann eine zusätzliche Absicherung in Deutschland sinnvoll sein - beispielsweise über eine freiwillige Weiterversicherungen  in den Zweigen der deutschen Sozialversicherung.

Weitere wichtige Informationen erhalten Sie im Merkblatt "Arbeiten in Albanien" der DVKA.