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Die A1-Bescheinigung gilt maximal für einen Zeitraum von 24 Monaten. Für längere Aufenthalte können Sie als Arbeitgeber eine Ausnahmevereinbarung mit der zuständigen Stelle schließen.

Weitere Details

Was gilt, wenn Sie immer ins gleiche Land entsenden?

Auch wenn Mitarbeitende für einen begrenzten Zeitraum immer wieder im gleichen Land arbeiten, muss für jeden Einsatz ein neuer A1-Antrag für den entsprechenden Zeitraum gestellt werden.

So verlängern Sie die A1-Bescheinigung nach 24 Monaten

Dauert die Entsendung länger als 24 Monate, können unter bestimmten Voraussetzungen trotzdem weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften gelten. Dafür können Sie mit der zuständigen Stelle eine Ausnahmevereinbarung für Ihre Mitarbeitenden schließen. 

Die Online-Anträge und ergänzende Infos zum Verfahren finden Sie auf der Internetseite der DVKA.

Wichtig: Wenn deutsche Rechtsvorschriften gelten, wenden Sie sich an die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA). Gelten dagegen ausländischen Rechtsvorschriften, ist die zuständige Verbindungsstelle im jeweiligen Land zuständig.